Neues Gesetz als Erleichterung fürs Bauen

Viele Gemeinden haben ein Problem mit zu wenigen Baugründen. Und dort, wo meist junge Gemeindebürger gerne bauen würden, lässt es die Raumordnung nicht zu. Die Landespolitik verspricht jetzt Abhilfe. 2015 soll das Raumordnungsgesetz novelliert werden.

Lokalaugenschein in Vorderweißenbach im Mühlviertel: Bürgermeister Leopold Gartner (ÖVP) hat hier in den letzten Monaten zehn Bauprojekte meist junger Gemeindebürger ablehnen müssen, weil es das Raumordnungsgesetz so vorgibt. Dabei ging es meist um Bauvorhaben direkt neben den Häusern der Eltern, also auf dem eigenen Grund und Boden, Bauprojekte in bereits bestehenden kleineren Siedlungen oder Dörfern, etwas abseits des Ortszentrums.

„Ich muss die Infrastruktur ohnehin instand halten“

Doch was nützt der Gratis-Grund, wenn es keine Genehmigung vom Land gibt, sagt Bürgermeister Gartner: Wenn ich die ganze Infrastruktur da habe, dann würde in unseren Augen nichts dagegen sprechen, dass man das macht. Ich muss im Winter ohnehin Schneeräumen, ich muss die Straße instand halten, ich muss das Kanalnetz ordentlich in Schuss halten. Die Arbeiten muss ich sowieso machen, egal, ob da ein Haus mehr oder weniger steht."

Das Raumordnungsgesetz will eine Zersiedelung verhindern und sagt bei Neubauten in sogenannten Siedlungssplittern, also in Dörfern oder kleinen Siedlungen, kategorisch: Nein. Die Folge: Wer nicht bauen darf, kehrt dem Heimatort den Rücken und zieht in die Stadt, so Gartner: „Ich habe die dann komplett weg aus dem Ort. Die Kaufkraft fließt komplett ab.“

„Auch Abwanderung ist Teil der Raumordnung“

Die Landespolitik reagiert jetzt auf den Unmut in den Gemeinden. Eine Novelle soll das Raumordnungsgesetz entschärfen, kündigt der zuständige Landesrat Michael Strugl (ÖVP) an: „Wir haben ja im Raumordnungsgesetz auf der einen Seite das klare Ziel, den Bodenverbrauch und die Zersiedlung hintanzuhalten. Ich bin aber auch der Meinung, dass die Abwanderung aus dem ländlichen Raum auch ein Thema der Raumordnung ist. Daher müssen wir hier einen vernünftigen Kompromiss finden. Dazu gehört, dass dort, wo schon Infrastruktur und Siedlungsteile vorhanden sind, erweitert und gewidmet werden kann.“

Derzeit wenig Angebot an Baugründen

Für die Gemeinden könnte das eine echte Erleichterung werden. Denn dort, wo Widmungen jederzeit möglich wären, rund um den Ortskern, werden Baugründe so gut wie nicht angeboten, sagt Bürgermeister Gartner aus Vorderweißenbach: „Weil es einfach für die Besitzer, das sind derzeit meistens Landwirte, momentan überhaupt nicht lukrativ ist, zu verkaufen, weil das Zinsniveau leider sehr niedrig ist. Und das sagen die Landwirte, dass die beste Geldanlage der Grund ist.“

Anfang nächsten Jahres plant Landesrat Strugl die Novelle im Landtag beschließen zu lassen. Dann könnte bauen in ländlichen Regionen leichter möglich werden. Die anderen Parteien signalisieren jedenfalls Bereitschaft, der Novelle zuzustimmen.