25 Jahre nach Mord verurteilt

Ein 45-jähriger Oberösterreicher ist am Mittwoch in Steyr in einem Prozess für einen Mord und eine Vergewaltigung verurteilt worden, die er vor 25 Jahren an einer 80-Jährigen verübt haben soll. Er wurde zu 17 Jahren und vier Monaten Haft verurteilt.

Außerdem wird er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Fall jahrelang ungeklärt

Der Fall war jahrelang ungeklärt, er ist erst im vergangenen Jahr mit der Auswertung von am Tatort sichergestellten DNA-Spuren erneut aufgerollt und der mutmaßliche Täter überführt worden. Zum diesem Zeitpunkt saß der Mann gerade in Strafhaft, er wechselte nahtlos in die Untersuchungshaft.

Staatsanwalt Andreas Pechatschek warf ihm Vergewaltigung und Mord vor. Demnach hatte der damals 20-Jährige, der in Heimen aufgewachsen und bereits mit 15 erstmals mit dem Gesetz in Konflikt gekommen und von Alkohol und Drogen abhängig war, am 14. Juni 1989 die Pensionistin zufällig getroffen.

Er sah sie, als sie vom Einkaufen zurückgekehrt die Haustür zu ihrem Wohnblock aufsperren wollte, und bot ihr an, die Einkaufstasche in die Wohnung zu tragen. Dort hat er ihr laut Anklage Schläge ins Gesicht versetzt, sie zu Boden gedrückt, gewürgt, zum Beischlaf genötigt und sie anschließend mit einer selbst gemachten Schlinge aus einer in der Wohnung vorgefundenen Strumpfhose, einem Gürtel und einer Tischdecke erdrosselt.

Unter Einfluss von Drogen und Alkohol

Der Angeklagte gab einen Geschlechtsverkehr zu - anfangs einvernehmlich, später gegen den Willen seines Opfers. Auch das Würgen gestand er ein, an das Erdrosseln konnte er sich nicht erinnern. Sein Verteidiger Hubert Niedermayr begründete dies mit dem langen Zeitraum seit der Tat. Außerdem sprach er von eingeschränkter Zurechnungsfähigkeit, denn sein Mandant sei zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen gestanden. Er stellte auch die hochgradige Gefährlichkeit des 45-Jährigen für die Gesellschaft infrage. Die Staatsanwaltschaft hatte damit ihren Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher begründet.

Gutachten von Kastner

Dazu hat die Justiz ein Gutachten bei der Psychiaterin Adelheid Kastner in Auftrag gegeben. Sie erläuterte es am Nachmittag. Am Vormittag sah sich der Geschworenensenat unter Vorsitz von Richter Wolf-Dieter Graf die auf eine Leinwand projizierten Fotos vom Tatort und der aufgefundenen Leiche an. Der Angeklagte blickte nicht hin, er saß mit geschlossenen Augen da. Ein Gerichtsmediziner schilderte die Verletzungen des Opfers und den daraus ableitbaren Tathergang. Ein weiterer Sachverständiger erläuterte die Auswertung der DNA-Spuren.

Link: