Schuldspruch: Beschwerde von Penn

Der ehemalige Linzer Finanzdirektor Werner Penn hat gegen den Schuldspruch im Disziplinarverfahren, der in der Causa Swap gegen ihn ergangen ist, Beschwerde eingebracht. Nun muss das Landesverwaltungsgericht entscheiden.

Das Disziplinarverfahren gegen Penn hatte am 30. September in erster Instanz mit einem Schuldspruch geendet. Mehr dazu in Swap: Schuldspruch in erster Instanz für Penn (ooe.ORF.at; 1.10.2014).

Inhaltlich darf die Stadt erst nach rechtskräftigem Abschluss Auskunft darüber geben. Es soll sich aber laut Medienberichten um eine Geldstrafe von 10.000 Euro, davon 5.000 Euro unbedingt, handeln.

Im Strafprozess freigesprochen

Penn, der im Strafprozess rechtskräftig freigesprochen wurde, entschlug sich zuletzt unter Berufung auf das Disziplinarverfahren konsequent seiner Aussagen vor dem Handelsgericht Wien. Dort prozessieren die Stadt Linz und die BAWAG P.S.K. um das verlustreiche Swap-Geschäft, dessen Streitwert inzwischen bei 530 Millionen Euro liegt.

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