Polizei für Halloween gerüstet
Umgeworfene Mülltonnen oder Eier auf der Hausfassade - so mancher Streich zu Halloween ist für die Geschädigten alles andere als lustig. Betroffene können laut Polizei-Sprecherin Simone Mayr aber zivilrechtliche Ansprüche stellen: „Das heißt, auch wenn die Jugendlichen unter 14 Jahre alt sind, sind sie zwar strafrechtlich nicht zu belangen, allerdings können dadurch Forderungen im Zivilrecht erfolgen.“
Autos, Motorräder und Fahrräder in Garagen stellen
Die Polizei sei Freitagabend und in der Nacht gerüstet. Zudem sei aber auch wichtig, so Mayr: „Dass sich die Bevölkerung davor schützt. Leider ist es nun mal so, dass man alle Dinge verstauen sollte, also wenn es möglich ist, Autos, Fahrräder und Motorräder in Garagen stellen.“
Übrigens: Eine Mehrheit der Österreicher sieht laut einer aktuellen Umfrage des Linzer Meinungsforschungsinstitutes Spectra Halloween negativ - Mehr dazu in Mehrheit gegen Halloween (ooe.ORF.at).
Link:
- Polizei gibt Tipps gegen „Geister“ (news.ORF.at)