Swap: Ablehnung von Befangenheitsantrag akzeptiert

Nachdem das Handelsgericht Wien den Befangenheitsantrag der Stadt Linz gegen Swap-Richter Andreas Pablik abgewiesen hat, verzichtet die Stadt auf weitere Rechtsmittel. Das teilte Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) am Montag nach der Sitzung des SWAP-Lenkungsausschusses mit.

Die Stadt hätte gegen die Entscheidung des Richtersenats Rekurs beim Oberlandesgericht einlegen können. „Nach eingehender Analyse der Details sowie einer intensiven Auseinandersetzung mit den in der Ablehnung dargelegten Argumenten“, werde man aber darauf verzichten, so Luger. Das haben auch die Anwälte der Stadt empfohlen.

Linz sieht sich gut gerüstet

Was das weitere Verfahren betrifft, sei Linz gerüstet, seinen Standpunkt durch alle Instanzen durchzufechten. Dafür seien sowohl die nötigen Beschlüsse als auch die Budgetmittel gesichert, betonte Luger. Aber auch für eine außergerichtliche Einigung sei man nach wie vor offen. Der Bürgermeister appellierte an den Prozessgegner BAWAG P.S.K., „endlich den behaupteten Schaden durch das Swap-Geschäft zu belegen“, um zügig weitermachen zu können.

Die Stadt hatte den Befangenheitsantrag bereits Anfang Juli eingebracht. Sie zweifelte daran, dass Pabliks Verhandlungsführung durchgängig unparteiischen Prinzipien folgt. Seither fanden keine weiteren Verhandlungen in der Causa mehr statt. Die BAWAG äußerte die Befürchtung, die Stadt wolle das Verfahren bis nach die Gemeinderatswahlen 2015 verschleppen.

Streitwert über 530 Millionen Euro

Linz hatte 2007 mit der BAWAG ein Währungs- und Zinstauschgeschäft, den sogenannten „Swap 4175“, abgeschlossen. Mit dem Höhenflug des Frankens rutschte er aber immer mehr ins Minus. Der Streitwert der Klage inklusive Zinsen und Gerichtsgebühren liegt laut BAWAG bereits über 530 Mio. Euro.

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