Justizminister erwägt Fachhochschule für Justizdienst

Eine Verbesserung in der Ausbildung der Rechtspfleger und Bezirksanwälte plant ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter. Dabei erwägt er offenbar auch eine Fachhochschule, wie sie von der Personal- und Standesvertretung seit längerem gewünscht wird.

Beim Kongress der österreichischen Diplomrechtspfleger, Bezirksanwälte und leitenden Justizbediensteten sagte Brandstetter am Freitag in Linz: „Von meinem Haus gibt es bereits ein erstes wohldurchdachtes Konzept, wobei noch eine Reihe von essenziellen Fragen, die nicht allein in die Zuständigkeit des Justizressorts fallen, zu klären ist.“. Er sei dazu im Gespräch mit anderen Ministerien, dem Bundeskanzleramt und mit möglichen FH-Trägern. Es müsse aber einen Mehrwert für die Studierenden geben: „Eine Fachhochschulausbildung bloß der Fachhochschulausbildung wegen macht keinen Sinn.“

Juristisches Denken und Arbeiten vermitteln

An der bestehenden Grundausbildung wolle er nicht rütteln, betonte Brandstetter. Allerdings solle künftig verstärkt das juristische Denken und Arbeiten vermittelt werden. Auch die Verhandlungs- und Vernehmungstaktik und das korrekte Formulieren sollen mehr Gewicht bekommen.

Der Rechtspfleger ist ein rechtsprechendes Organ wie der Richter und soll diesen entlasten. In Österreich liegt die Zuständigkeit vor allem in Grund- und Firmenbuchsangelegenheiten, Tätigkeiten in Verlassenschafts- und Pflegschaftsverfahren sowie im Exekutionsbereich. Bezirksanwälte vertreten die Anklage in Verfahren vor dem Bezirksgericht und unterliegen der Aufsicht der Staatsanwaltschaften.