Säumige Waffenbesitzer riskieren hohe Strafen

Nur noch bis Ende Juni haben Besitzer von Büchsen und Flinten, also Waffen der Kategorie C, Zeit für die Registrierung. Laut Wirtschaftskammer sind derzeit nicht einmal ein Drittel der vorhandenen Gewehre im Waffenregister eingetragen.

Laut EU muss auch Österreich ein zentrales Waffenregister einführen. In diesem sind je nach Kategorie alle Schusswaffen einzutragen: eine automatische Registrierung erfolgt bei Waffen der Kategorie A und B, also bei Revolvern, Pistolen und Repetierflinten.

Neue Registrierungspflichten

Waffen der Kategorien C und D - Gewehre mit gezogenem Lauf, aber auch Flinten mit glattem Lauf - sind hingegen beim Erwerb binnen sechs Wochen durch den Käufer zu registrieren. Bei Altbeständen gilt eine besondere Regel: Bereits vor dem 1. Oktober 2012 in Besitz befindliche C-Waffen (Büchsen) müssen vom Besitzer bis spätestens 30. Juni 2014 registriert werden. D-Waffen, die man bereits vor dem 1. Oktober 2012 hatte, kann der Besitzer jederzeit freiwillig registrieren lassen.

Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro

Aber die Registrierung soll laut oberösterreichischem Waffenhandel bisher nur schleppend verlaufen, so Thomas Ortner, Sprecher der Waffenhändler in der Wirtschaftskammer OÖ. Erst weniger als 30 Prozent der registrierungspflichtigen Waffen sind bis jetzt im Waffenregister eingetragen, schätzt Ortner.

Jäger und Sportschützen seien seiner Meinung nach über die Registrierungspflicht gut informiert, doch in vielen Privathaushalten gebe es Kleinkalibergewehre, auch Flobertgewehre genannt, die ebenfalls zu registrieren seien. Die Frist dafür endet am 30. Juni. Danach drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro.

Link: