Ende der „Elefantenrennen“ auf Autobahnen

Wenn ein Lastwagen einen anderen auf der Autobahn überholt, kann das für nachkommende Autofahrer oft zur Geduldprobe werden. Ein neues Gesetz schränkt ab 1. Juni das Überholen von Lkws auf Autobahnen ein.

Diese „Elefantenrennen“, wie sie der Autobahnbetreiber ASFINAG nennt, haben häufig zu schweren Unfällen geführt. Wenn etwa ein Lkw auf die dritte Spur ausschert, um andere Lkws zu überholen, wurde es oft gefährlich. Das neue Gesetz verbietet daher, dass Lkws über siebeneinhalb Tonnen auf der dritten oder vierten Fahrspur auf Autobahnen fahren dürfen. Ein Grund dafür sind viele Unfälle, in die überholende Lkw-Fahrer verwickelt waren.

Deutlich mehr Unfälle auf dritter Spur

Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit sind um 50 Prozent mehr Lkws in Unfälle auf der dritten oder vierten Spur verwickelt, als es ihrem Fahranteil entspricht. Lkws sind langsamer unterwegs, Autos schneller, und dadurch kann es schnell zu gefährlichen Situationen kommen. Laut ASFINAG reichen die ersten beiden Spuren für Lkws aus, um zügig vorwärtszukommen.

Oberösterreich besonders betroffen

Oberösterreich ist besonders vom Überholverbot betroffen. Auf der A1, der Westautobahn bei Haid und Ansfelden, fahren an Werktagen bis zu 17.000 Lkws, so viele wie an keiner anderen Stelle in ganz Österreich. Zudem gilt das Überholverbot auf allen weiteren dreispurigen Autobahnabschnitten - in Oberösterreich damit auf der A1 zwischen Enns und dem Voralpenkreuz, auf der A7, der Mühlkreisautobahn, im Bindermichl-Tunnel und zwischen Dornach und Treffling Richtung Freistadt. Laut ASFINAG sind damit insgesamt 40 Kilometer Autobahn in Oberösterreich betroffen.

Geldstrafen bis zu knapp 2.200 Euro

Die Lkw-Fahrer werden mit Informationstafeln informiert, in Oberösterreich werden sie beim Grenzübergang Suben und am Beginn der A7 in Unterweitersdorf aufgestellt. Bei dem am stärksten betroffenen Abschnitt auf der A1 verzichtet die ASFINAG jedoch auf einen Hinweis. Lkw-Fahrer, die das Überholverbot ignorieren, müssen mit Geldstrafen bis zu knapp 2.200 Euro rechnen.