Millionenschaden durch vorgetäuschte Liebe

In Linz ist am Freitag ein Ehepaar vor Gericht gestanden, das einem früheren Vermieter, der offenbar vor Liebe blind war, knapp zwei Millionen Euro herausgelockt haben soll. Die Frau zeigte sich weitgehend geständig, ihr Ehemann will mit der Sache nichts zu tun haben.

Bei der Verhandlung am Freitag listete die Staatsanwältin listete „unzählige Täuschungshandlungen“ auf: 2002 soll die Beschuldigte damit begonnen haben, die Zuneigung des Opfers auszunutzen. Zunächst sei es um kleinere Beträge gegangen, bald um Zehntausende Euro. Zwei, drei Jahre später habe die 48-Jährige dem Mann vorgegaukelt, kurz vor der Scheidung zu stehen und ihn heiraten zu wollen.

Zehn Jahre lang Geld herausgelockt

2007 - sie wohnte zu diesem Zeitpunkt noch immer mit ihrem Ehemann und den drei Kindern unter einem Dach - behauptete sie, ihre jüngere Tochter sei schwer krank, habe die vergangenen vier Jahre in Spitälern im In- und Ausland verbracht und brauche u.a. Geld für eine Spenderherz und eine -lunge

Im Herbst 2012 hieß es schließlich, dass der Freund der älteren Tochter bei einem Autounfall ums Leben gekommen sei und sie selbst im Koma liege. Zudem habe die Frau erklärt, dass sie mit ihrem Vater wegen eines Unternehmens prozessiere und auch dabei Unterstützung brauche. Letztendlich litt das Opfer selbst unter massiver Geldnot und überwies dennoch sein Gehalt auf ein von der Angeklagten eingerichtetes Jugendkonto.

Häuser, zwölf Autos und eine Wohnung

Das Geld des Vermieters wurde inzwischen für ein Reihenhaus in Asten, ein Einfamilienhaus in Linz, eine Eigentumswohnung in Enns sowie zwölf Autos ausgegeben.

Die Angeklagte soll dem finanziell klammen Mann gelegentlich 100 Euro gegeben und ein Sparbuch mit 1,35 Millionen Euro in Aussicht gestellt haben, das er nie zu sehen bekam. Dass er in Bedrängnis gekommen sei, habe sie „relativ kalt gelassen, und sie hat einfach weitergemacht“, so die Staatsanwältin bei der Verhandlung am Freitag.

Verteidiger: Keine bösartige Verbrecherin

Von seiner Mandantin werde das Bild einer bösartigen Verbrecherin gezeichnet, konterte der Verteidiger. Sie wisse aber, dass sie etwas falsch gemacht hat. Das Opfer sei nicht der Asket, als der er hingestellt werde: „Er hat versucht, sich die Liebe zu erkaufen.“ Die Beschuldigte übernehme die Verantwortung für einen Betrag von 1,1 Mio. Euro, wie auch vom Privatbeteiligten-Vertreter gefordert.

„Warum machen Sie so was?“, fragte der Richter nach den angeklagten Betrügereien. „Ich weiß es nicht“, antwortete die Frau. Sie habe normal gelebt, keinen Urlaub gemacht. Von dem Bargeld sei aber bis auf die 56.900 Euro, die bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt wurden, nichts mehr da. Ihr Mann habe nicht gewusst, woher das Geld stammte. Für die Finanzen sei ausschließlich sie zuständig gewesen, erklärte die Angeklagte.

Frau soll für Finanzen zuständig gewesen sein

„Ich brauch’ das nicht, das Geld“, betonte der Mann, dem Hehlerei angelastet wird. Seine Ausführungen zu den Familienfinanzen waren ähnlich wie jene seiner des schweren gewerbsmäßigen Betrugs beschuldigten Frau. Ob er vermutet habe, dass das Geld vom Opfer stamme? „Ich hab’ sie oft gefragt“, sagte der 50-Jährige, der weiterhin seine Unschuld beteuerte. Klare Antworten habe er aber nicht bekommen.

Seine Gattin soll demnach nur vom Erbe eines „alten Mannes“ erzählt haben. Er habe aber weder dessen Grab zu Gesicht bekommen noch angebliche Immobilien und die vermeintliche Firma der 48-Jährigen. „Mittlerweile weiß ich, dass mich meine Frau angelogen hat.“

„Schaut nicht so aus, als hätten Sie nichts gewusst“

Ihm sei auch nicht bekannt gewesen, dass die gemeinsamen Kinder von dem Geldgeber gewusst haben, so der Angeklagte. „Das glaub’ ich nicht.“ Die Privatbeteiligten-Ansprüche in der Höhe von 1,1 Mio. Euro will er nicht anerkennen. Er selbst habe nie etwas vom Opfer erhalten. Dem hielt der Richter entgegen, dass es zumindest einen Beleg einer Überweisung von 150 Euro gebe. „Es schaut nicht so aus, als hätten Sie nichts gewusst“, betonte der Vorsitzende.

Bis zu zehn Jahre Haft

Der Frau drohen im Falle einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs bis zu zehn, ihrem Mann wegen Hehlerei bis zu fünf Jahre Haft.