Reform in der Landwirtschaft
Den landwirtschaftlichen Betrieben steht eine Umstellung von der historischen Betriebsprämie auf eine einheitliche Basisprämie bevor. Vor allem aber eine Umverteilung von den Rindermästern und intensiv geführten Milchviehbetrieben hin zu Grünlandbetrieben. Gemüse- und Obstbaubetriebe sowie Pferdehalter werden erstmals in die Direktzahlungen einbezogen, heißt es seitens der Landwirtschaftskammer (LK).
Gewinne für Grünlandbetriebe
Die Auswirkungen auf die einzelnen Betriebe sollen laut LK-Präsident Franz Reisecker äußerst unterschiedlich sein. Am stärksten verlieren würden Rindermast- und Milchviehbetriebe, weniger verlieren Ackerbauern und Schweineproduzenten. Leichte Zugewinne schließlich erwartet Reisecker für die Grünlandbetriebe.
Entwurf liegt zur Genehmigung vor
Wer Direktzahlungen bekommen will, muss künftig bestimmte Ökologisierungsauflagen einhalten - dazu gehören etwa Fruchtfolgeauflagen bzw. das Bereitstellen von Flächen für die Biodiversität. Nach monatelangen Verhandlungen liegt der Entwurf jetzt zur Genehmigung bei der Europäischen Kommission. Nach dem heurigen Übergangsjahr soll die Reform im nächsten Jahr wirksam werden.