Klage gegen Dobusch zurückgewiesen

Das Oberlandesgericht Linz hat die Schadenersatzklage der BAWAG P.S.K. gegen den ehemaligen Linzer Bürgermeister Franz Dobusch (SPÖ) im Zusammenhang mit der Swap-Affäre zurückgewiesen. Die Bank wollte vom früheren Stadtchef zwei Mio. Euro.

Die BAWAG will gegen das Urteil Rechtsmittel ergreifen und den OGH befassen. Das teilte der Chefjurist der Bank, Alexander Schall, am Mittwoch mit.

„Doppelstrategie gefahren“

Die BAWAG hatte Dobusch vorgeworfen, sie nicht darüber informiert zu haben, dass das Land Zweifel an der Wirksamkeit des dem Geschäft zugrunde liegenden Gemeinderatsbeschlusses habe. Der Altbürgermeister sei demnach eine Doppelstrategie gefahren: Falls der Swap Gewinne abgeworfen hätte, hätte die Stadt profitiert. Bei Verlusten habe er von vornherein vorgehabt, sich auf die Ungültigkeit des Geschäftes zu berufen, so der Vorwurf.

Klage als unzulässig angesehen

Das Oberlandesgericht sah entgegen der ersten Instanz eine Klage gegen Dobusch als Person als unzulässig an. Aus einem fehlerhaften Hoheitsakt eines Organs wären demnach höchstens Amtshaftungsansprüche abzuleiten. Eine Amtshaftungsklage müsste sich gegen die Stadt richten und inhaltlich neu geprüft werden.

„Rückschlag für die BAWAG“

Der ehemalige Rechtsberater der Stadt, der Linzer Jus-Dekan Meinhard Lukas, sieht in dem Urteil einen Rückschlag für die BAWAG. Die Klage sei nur dazu da gewesen, um gegen die damalige Stadtführung Druck aufzubauen. "Jetzt könnte diese Strategie zum Bumerang werden. Nach dem Beschluss des OLG Linz hätte die Bank ihre Ansprüche mit Amtshaftungsklage gegen die Stadt geltend machen müssen.

Darauf hat die Bank ihre Ansprüche bisher nie gestützt, auch nicht im Wiener Verfahren vor dem Handelsgericht." Falls die BAWAG ihre Strategie nun wechseln wolle, würden ihr bei einem Teil ihrer Ansprüche Verjährungsprobleme drohen, so Lukas. Gegen den Entscheid des OLG ist noch ein Rechtsmittel möglich.

BAWAG kündigte Gang zum OGH an

Die BAWAG will gegen das Urteil Rechtsmittel ergreifen und den OGH befassen. Das teilte der Chefjurist der Bank, Alexander Schall, am Mittwoch mit. Er erwarte sich vom Revisionsrekurs die Klärung einer ungelösten Rechtsfrage, nämlich ob Politiker für ihr Tun haften.

Im Gegensatz zu Lukas sehe er durch den Spruch keine drohenden Verjährungsprobleme, sagte Schall. „Die Verjährungsthematik bleibt ein Problem der Stadt Linz“, ist er überzeugt. Denn nach Ansicht der Bank habe Linz seine Zivilklage zu spät eingebracht.

Die BAWAG hat sowohl den Altbürgermeister als auch Mayr auf Schadenersatz geklagt. Das Verfahren gegen Mayr beim Landesgericht Linz steht derzeit aber still. Man wollte erst abwarten, was in der Causa Dobusch herauskommt, hieß es beim Gericht. Penn wurde von der BAWAG vorerst nicht geklagt, weil der ehemalige Finanzdirektor einen Verjährungsverzicht unterschrieben hat.

Verlust von rund einer halben Mrd. Euro

Aus der Zinswette, um die derzeit am Handelsgericht Wien prozessiert wird, droht laut Bank rund eine halbe Mrd. Euro Verlust. Der ehemalige Finanzstadtrat Johann Mayr (SPÖ) und Ex-Finanzdirektor Werner Penn wurden in einem Strafverfahren im Dezember nicht rechtskräftig vom Vorwurf der Untreue freigesprochen.

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