Aufregung um Sicherung von Eisenbahnkreuzungen

Für Aufregung sorgt die Verordnung für die Sicherung von Eisenbahnkreuzungen bei den Gemeinden. Der Gemeindebund hat den Verfassungsgerichtshof angerufen, weil die Gemeinden bis 50 Prozent der Kosten tragen sollen. Es geht alleine in OÖ. um mehrere Millionen.

In Hinzenbach bei Eferding etwa liegt jetzt ein erster Bescheid vor und die Gemeinde hat kein Mitsprachrecht.

Lichtsignalanlage wegen eines Hauses

Dort ist ein einziges Haus betroffen, das durch einen Bahnübergang über die Strecke der LILO zwischen Eferding und Peuerbach im Hinzenbacher Ortsteil Wackersbach aufgeschlossen wird. Der Übergang ist öffentlich, schlecht einsehbar für Autofahrer und Lokführer, also muss er gesichert werden - per Bescheid mit einer Lichtsignalanlage. Gegen diesen Bescheid hat die Gemeinde Hinzenbach wegen drohender Kosten berufen.

Gemeinde hat kein Mitspracherecht

Bis zu 50 Prozent der Kosten für die Signalanlage können auf die Gemeinde entfallen, da geht es schnell um 100.000 Euro oder mehr. Überraschende Antwort aus dem Verkehrsministerium: Die Gemeinde darf nicht mitreden. "Der Bescheid ist datiert mit 11.11., aber es war leider Gottes kein Faschingsscherz sondern bitterer Ernst. Wir haben gehofft, dass wir Parteienstellung haben, weil wir trotzdem, weil wir trotzdem Zahler sind. Aber es ist eine ganz klare Entscheidung, das dürfte rechtlich auch einwandfrei sein, dass wir keinerlei Mitsprachemöglichkeiten im Zuge eines derartigen Verfahrens haben“, so Bürgermeister Wolfgang Kreinecker (ÖVP).

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Acht Übergänge in Hinzenbach

Für Kreinecker alarmierend, gibt es doch in Hinzenbach allein acht ungesicherte Bahnübergänge, die möglichweise aufgerüstet werden müssen. Auch der Gemeindebund schäumt. Bereits im Sommer wurde der Verfassungsgerichtshof angerufen, weil die Gemeinden für die Sicherung der Bahnübergänge zur Kasse gebeten werden sollen, ohne vorher mit ihnen darüber zu verhandeln.

Jetzt fordert Gemeindebundpräsident Johann Hingsamer gleich eine Änderung des Eisenbahngesetzes. „Dieses Gesetz gehört schnellstens überarbeitet und neu definiert. Es muss der Straßenerhalter sofort eine Parteienstellung bekommen. Es ist doch lächerlich, dass der Straßenerhalter, der mit auch für die Sicherheit an der Kreuzung sorgen muss, keine eigene Parteienstellung hat und sich das gefallen lassen muss, was der, der die Eisenbahn erhält, letztendlich vorschreibt“, ist Hingsamer empört.

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Für die bessere Sicherung der Übergänge sind auch die Gemeinden, ergänzt Hingsamer. Aber wenn sie zahlen sollen, wollen sie auch mitreden.