Neues Jugendschutzgesetz beschlossen

Das neue Jugendschutzgesetz für Oberösterreich wurde im entsprechenden Ausschuss im Landtag beschlossen. Viel ist nicht neu, vor allem was die Ausgehzeiten betrifft. Das neue Gesetz ist nötig, weil ein einheitliches Jugendschutzgesetz für ganz Österreich gescheitert ist.

Bei den Fortgehzeiten Jugendlicher bleibt in Oberösterreich alles beim Alten. Unter 14-Jährige dürfen bis 22.00 Uhr alleine ausgehen, 14- bis 15-Jährige bis Mitternacht, alle über 16 dürfen unbegrenzt fern bleiben.

Keine Einigung innerhalb OÖ

Jugendschutzreferent, Landeshauptmannstellvertreter Josef Ackerl (SPÖ) hätte einer Stunde länger pro Altersgruppe zugestimmt. Darauf hatten sich alle Bundesländer, mit Ausnahme von Vorarlberg und Tirol, geeinigt. Da jedoch die ÖVP in Oberösterreich und auch in der Steiermark nicht mitzieht, wird hier auch nichts geändert.

Neu ist hingegen, dass Supermärkte, Tankstellen und Lokale öfters getestet werden, ob sie Alkohol an Jugendliche unter 16 verkaufen. Diese Testkäufe werden vom Institut für Suchtprävention gemacht. Sie sollen bei Verstößen nicht gleich strafen, sondern aufklären und sensibilisieren.

Ackerl hätte sich einheitliches Gesetz gewünscht

Jugendschutzreferent Ackerl sieht das neue Gesetz naturgemäß positiv, hätte sich jedoch ein einheitliches Gesetz für ganz Österreich gewünscht. Ursprünglich hatte der Bund den Ball an die Länder weitergespielt, sie hätten sich einigen sollen. Vorarlberg und Tirol stiegen daraufhin sofort aus, die weiteren sieben Bundesländer hatten sich eigentlich schon geeinigt.

Da jedoch in Oberösterreich und in der Steiermark die ÖVP gegen - ihrer Meinung nach - zu lange Ausgehzeiten auftrat, scheiterte das Gesetz bislang. Vor allem an den Ländergrenzen herrscht damit weiterhin Verwirrung. Ein 15-Jähriger darf etwa in Oberösterreich und Salzburg an Wochenenden bis Mitternacht ausbleiben, in der Steiermark nur bis 23.00 Uhr, in Niederösterreich sogar bis 1.00 Uhr.