Sechs Monate bedingt für Tätowierer

Ein 20-Jähriger ist im Landesgericht Ried wegen Wiederbetätigung und versuchter Körperverletzung zu sechs Monaten bedingt verurteilt worden. Der Beschuldigte hatte einem jungen Mann ohne Gewerbeschein ein einschlägiges Tattoo gestochen.

Der Angeklagte, der sich der rechten Szene zuordnet und selbst eine verbotene Tätowierung offen zur Schau getragen hat, wurde von der Mutter des Kunden angezeigt. Sie schaltete die Bezirkshauptmannschaft ein, weil ihr der Körperschmuck nicht gefiel.

Aus Rache Kopfnuss verpasst

Der 20-Jährige musste daraufhin 250 Euro Strafe zahlen und sein Werkzeug abliefern. Aus Rache ging er zu dem jungen Mann und verpasste ihm eine Kopfnuss.

Zu der am Mittwoch ausgefassten Strafe von sechs Monaten bedingt kommt noch eine bedingte Haftstrafe von 15 Monaten aus einem früheren Verfahren. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.