Haftprüfungen im Fall „Objekt 21“

Die Untersuchungshaft für sechs der elf Inhaftierten des rechtsradikalen Netzwerks „Objekt 21“ ist vom Landesgericht Wels verlängert worden. Ihnen werden Brandanschläge, Waffen- und Drogenhandel sowie Gewaltdelikte vorgeworfen.

Einer der vier Hauptverdächtigen verzichtete auf die Haftprüfung, bei dem Wiener wurde die Untersuchungshaft somit automatisch verlängert. Er und drei seiner Kumpanen, bei denen wegen der länger zurückliegenden Festnahmen die U-Haft nach der Prüfung wegen dringenden Tatverdachtes bereits verlängert worden war, werden beschuldigt Raubüberfälle verübt und regen Handel mit Kriegsmaterial und Munition betrieben zu haben.

Außerdem stehen sie im Verdacht, andere Mitglieder des Netzwerks zu Straftaten angestiftet zu haben. Der materielle Schaden, der durch das Netzwerk entstanden sein soll, beträgt 3,5 Millionen Euro. Mehr dazu in - Rechtsradikales Netzwerk ausgehoben

„Vereinslokal“ in Desselbrunn

Ihr „Vereinslokal“ hatten die elf Mitglieder in einem Bauernhof in Desselbrunn im Bezirk Vöcklabruck aufgeschlagen. Von dort aus sollen sie die Straftaten geplant und vorbereitet haben. Die Haftprüfungen der elf Untersuchungshäftlinge finden aufgrund der unterschiedlichen Zeitpunkte der Festnahmen versetzt statt. Die nächsten Haftprüfungen soll es in ein bis zwei Wochen geben.

Die Begründungen der Haftrichterin für die Verlängerungen sind von Fall zu Fall unterschiedlich und beziehen sich unter anderem auf Verdunklungs- oder Fluchtgefahr.

Politische Diskussionen

Der Fall sorgte auch für politische Diskussionen. SPÖ und Grüne erhoben den Vorwurf, dass über zwei Jahre ein rechtsextremes Netzwerk vor den Augen der Verfassungsschützer aktiv sein konnte. Nur wegen der Brandanschläge und anderer Delikte sei die Kriminalpolizei aktiv geworden. In der Landespolizeidirektion, zu der der Verfassungsschutz gehört, weist man das zurück. Mehr dazu in Rechte Szene: Kritik an Landespolitik und Verfassungsschützer wehren sich

Anzeigen nach dem Verbotsgesetz seien schon vor Jahren an die Staatsanwaltschaft Wels übermittelt worden. Die Staatsanwaltschaft bestätigt das.

Bisher ist aber nicht entschieden worden, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird. Demnächst wird ein Vorhabensbericht an das Justizministerium geschickt, in dem das weitere Vorgehen genehmigen muss.

Verfassungschüzter Gridling weist Kritik zurück

Nicht nur die aktuellen Festnahmen in der rechten Szene in Oberösterreich brachten dem Verfassungsschutz wieder Kritik ein. Auch beim Wiederbetätigungsprozess gegen Gottfried Küssel hagelte es Vorwürfe. Der Direktor des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, Peter Gridling, lässt diese nicht gelten. Mehr dazu bei oe1.ORF.at

Links: