Ermittlungen gegen Salzburger Richter
Der Verdächtige, der gerichtsbekannt und bereits zwanzig Mal vorbestraft ist, saß zehn Tage lang ohne richterlichen Beschluss in Haft. Dieses Mal war er wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung im Familienkreis festgenommen worden. Spätestens nach 48 Stunden hätte der richterliche Beschluss zur Untersuchungshaft erfolgen müssen - dies geschah jedoch erst nach einer Woche.
Zu wenig Personal in Salzburg
Für den Anwalt des Richters, Peter Lechenauer, handle es sich dabei um einen Aktenirrtum: „Natürlich ist es eine Frage der Arbeitsüberlastung. Wer die Gerichtsorganisation beim Landes- und Bezirksgericht Salzburg kennt, der weiß, dass es an Richterposten und Kanzleikräften mangelt. Solche Dinge können da schon einmal übersehen werden.“
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Die Ermittlungen gegen den Richter und seine Kanzleileiterin wurden zur Staatsanwaltschaft Linz ausgelagert, um jeden Anschein einer Befangenheit zu vermeiden. Der erfahrene Richter muss aber nicht vom Dienst suspendiert werden.