Verurteilung nach NS-Verbotsgesetz
Dem Verurteilten wurde zur Last gelegt, im Bezirk Vöcklabruck über Jahre einen regen Handel mit Kleidungsstücken betrieben zu haben, die in rechtsextremen Kreisen aufgrund ihrer Symbolik, der Farben und Produktbezeichnungen beliebt sind. Für Werbezwecke hat er auch eine nationalsozialistische Reichskriegsflagge verwendet.
„Wusste nichts von Symbolik“
Der Mann gestand zwar ein, den Versandhandel betrieben zu haben. Er bestritt jedoch, gewusst zu haben, was die einzelnen Farben beziehungsweise Symbole bedeuten. Das glaubten ihm die Geschworenen aber nicht und fällten nach kurzer Beratung einen einstimmigen Schuldspruch nach dem Verbotsgesetz.