Klage gegen Bettelverbot abgewiesen

Der Verfassungsgerichtshof hat bekanntgegeben, dass die Klage gegen das von ÖVP und FPÖ im Landtag beschlossene Bettelverbot abgewiesen wird. SPÖ und Grüne in Oberösterreich hatten die Klage eingebracht.

Vertreter beider Parteien waren der Ansicht, dass Teile der Verordnung verfassungswidrig seien. Es wurde kritisiert, dass das Bettelverbot zu unpräzise, in der Praxis untauglich und widersprüchlich sei. Zudem werden auch friedliche Formen des Bettelns bestraft.

Frage der Kontrolle

Ein weiterer Knackpunkt war die Frage der Kontrolle. In Linz kontrolliert mit der Stadtwache ein privates Organ das Bettelverbot. Unterstützung holten sich Rot und Grün vom Linzer Uniprofessor Bruno Binder, und schließlich ging man mit einer Klage vor den Verfassungsgerichtshof. Und dort bekam man jetzt nicht Recht - die Klage wurde abgewiesen. Die Bettelverordnung in Oberösterreich darf bestehen bleiben, wie sie von Schwarz und Blau beschlossen wurde.

„Regelungen sehr genau vorbereitet“

Dazu sagt ÖVP-Klubobmann Thomas Stelzer in einer ersten Reaktion gegenüber dem ORF Oberösterreich: „Nachdem wir die Regelungen des Bettelns sehr genau vorbereitet haben, haben wir schon damit gerechnet, dass sie auch verfassungskonform sind. Wir fühlen uns jetzt durch diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs auch bestätigt. Ich will nicht andere Bundesländer belehren, aber wir haben von Haus aus gesagt, dass wir unerwünschte Formen des Bettelns, wie aggressives Betteln, wie Bandenunwesen oder das Ausnützen von Kindern nicht haben wollen. Ich glaube, diese bestimmte Formen haben auch den Unterschied zu anderen Bundesländern ausgemacht.“

ÖVP-Klubobmann Thomas Stelzer im Gespräch mit ORF-Redakteur Gernot Ecker:

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SPÖ: „Prüfung war richtig“

In ihrer Kritik an den unklaren Gesetzesbestimmungen sieht sich SPÖ-Klubvorsitzende Gertraud Jahn bestätigt. Man respektiere das Urteil vollinhaltlich. Gerade in der Frage der Bettelei sei die SPÖ immer zu einer sachlichen Lösung bereit gewesen – aber auf gefestigtem verfassungsrechtlichem Boden", sagte Jahn. Es sei richtig gewesen, dieses schwammige und parteipolitisch motivierte Gesetz gemeinsam mit den Grünen auf Verfassungskonformität prüfen zu lassen, so die SPÖ.

FPÖ: Freude und große Genugtuung

Weitere Reaktion aus der Landespolitik: FPÖ-Klubobmann Günther Steinkellner spricht von Freude und großer Genugtuung angesichts des VfGH-Erkenntnisses. Die Einführung eines qualifizierten Bettelverbots sei angesichts der Zunahme des Bettelunwesens unumgänglich, sagt Steinkellner.

Grüne: „Urteil macht das Gesetz nicht besser“

Der Grüne Klubobmann Gottfried Hirz bedauerte in seiner Stellungnahme, dass „dieses für uns sehr unbestimmte und schwammig formulierte Gesetz nicht aufgehoben wurde“. Selbst das VfGH-Urteil spreche von „durchaus missglückten Formulierungen“ in den Regelungen. Das Urteil sei zur Kenntnis zu nehmen, es mache das Gesetz aber nicht besser.

Verwundert sei seine Partei, dass der Paragraf im oö. Polizeistrafgesetz, wonach der Vollzug des Bettelverbots an quasi private Aufsichtsorgane wie Wachkörper und Stadtwachen übertragbar ist, nicht aufgehoben wurde. Das komme einer Privatisierung des Staatsmonopols gleich, so Hirz.

Kritik an Gesetzestext

Laut Verfassungsgerichtshof ist das Bettelverbot in Oberösterreich nicht verfassungswidrig, „weil es - und nur so sind die sprachlich durchaus missglückten Formulierungen im Gesetz zu verstehen - kein absolutes, auch das ‚stille Betteln‘ erfassendes, Bettelverbot enthält“.

Grundlegende Aussagen zu Bettelverboten

In Entscheidungen zu Bettelverboten in Österreich traf der Verfassungsgerichtshof folgende grundlegende Aussagen:

  • Die Bundesländer sind zuständig, Bettelverbote zu erlassen. Dem Landesgesetzgeber steht es kompetenzrechtlich zu, im Rahmen der örtlichen Sicherheitspolizei gegen unerwünschte Erscheinungsformen der Bettelei Regelungen zu treffen.
  • Bettelverbote, die bloß bestimmte Erscheinungsformen des Bettelns unter Strafe stellen, zB aggressives Betteln, Betteln mit Kindern, gewerbsmäßiges Betteln, sind nicht verfassungswidrig.
  • Bettelverbote ohne Ausnahme, also auch solche, die nicht aggressives („stilles“) Betteln - etwa mit einem Schild oder, symbolisch, mit einem Hut - umfassen, sind jedoch verfassungswidrig. Solche umfassende Verbote jeglichen Bettelns sind unsachlich und widersprechen dem Artikel 10 EMRK (Freiheit der Meinungsäußerung).

Auch Klage der Kärntner SPÖ abgewiesen

Der Verfassungsgerichtshof wies auch die Klage der SPÖ in Kärnten gegen das Bettelverbot ab. In Salzburg hingegen hat ein Slowake, der gegen die dortigen Bestimmungen zum Bettelverbot geklagt hatte, von den Verfassungsjuristen Recht bekommen. Ihm muss das Land über 2.600 Euro zahlen. In Salzburg besteht ein generelles Bettelverbot, während in Oberösterreich und Kärnten nicht alle Formen des Bettelns gesetzlich verboten sind.

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