Debatte über Wildkameras

Nachdem ein Kärntner Kommunalpolitiker von einer Kamera zur Wildbeobachtung beim Schäferstündchen im Wald fotografiert worden ist, gibt es nun eine Debatte über den Einsatz solcher Kameras.

Die ARGE Daten betont, dass jede Videoüberwachung, bei denen Personen identifiziert werden können, melde- und kennzeichnungspflichtig sei.

„Bilder mit Menschen müssen gelöscht werden“

Oberösterreichs Landesjägermeister Josef Brandmeier sagt: „Für uns Jäger ist das sehr sinnvoll und wichtig, die Wildtiere auch mit modernen Geräten zu beobachten. Das ist, soweit ich informiert bin, erlaubt. Was aber nicht erlaubt ist: Sollten Personen gesichtet werden, dann müssen diese Bilder sofort gelöscht werden. Ich kann die Hand nicht für alle Jäger ins Feuer legen, aber ich habe allen Jägern empfohlen, dass alle Bilder sofort gelöscht werden, wenn Menschen gesehen werden.“

„Meist bei Futterstellen angebracht“

Wildkameras seien in erster Linie nicht am Waldrand oder an Wegen, sondern meistens bei Futterstellen angebracht. Deshalb gebe es für Spaziergänger und Wanderer kaum eine Gefahr, gesichtet zu werden, sagte Brandmeier. Wie viele Kameras in Oberösterreich im Einsatz sind, könne er nicht sagen. Von einer Kennzeichnungspflicht, etwa durch Schilder an Waldwegen, hält Brandmeier nichts.

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