LASK endgültig ohne Lizenz

Das Ständige Neutrale Schiedsgericht hat die Klage des LASK gegen die Nichterteilung einer Bundesliga-Lizenz für die kommende Saison am Dienstag letztinstanzlich abgewiesen. Der LASK ist damit nicht mehr in der zweithöchsten Spielklasse vertreten.

Der ursprünglich neuntplatzierte FC Lustenau bleibt in der Erste Liga, der Tabellenletzte Hartberg spielt in der Relegation gegen Regionalliga-Mitte-Meister GAK um den Klassenerhalt.

Die Linzer Sportstadträtin Vizebürgermeisterin Christiana Dolezal (SPÖ) sagt auf die Frage, ob der Abstieg des LASK in die Regionalliga nicht ein fußballerisches Waterloo für Oberösterreich und Linz ist: „Ja, ich sehe das leider genauso, weil ich habe schon bis zur letzten Minute auf die Lizenz gehofft.“

Trainerfrage unklar

Völlig unklar ist, mit welchem Trainer und welcher Mannschaft der LASK weiterspielen kann. Viele Verträge gelten nur für die Bundesliga. Der oberösterreichischen Fußball-Verbands-Präsident Willi Prechtl bezeichnet den Zwangsabstieg des LASK als sportliche Katastrophe für Oberösterreich. Aus höchsten Funktionärskreisen, aus der Wirtschaft und vor allem von LASK-Fans kommt die Forderung nach dem Rücktritt von LASK-Präsident Peter Michael Reichel. Der ist derzeit auf Tauchstation.

Bedauern in der Politik

Erste Reaktionen gibt es auch aus der Landespolitik: Landeshauptmann Josef Pühringer und Sportlandesrat Viktor Sigl (beide ÖVP) bedauern die Entscheidung des Schiedsgerichtes. Es sei ein ganz bitterer Moment für Oberösterreichs Fußballsport, sagen Pühringer und Sigl, auch wenn er zu erwarten gewesen sei.

„Nicht ausreichend nachgewiesenen Einnahmen“

Dem Linzer Fußballklub war die Spielgenehmigung für die kommende Saison zuvor sowohl in erster, als auch zweiter Instanz von der Liga verwehrt worden. Als Begründung wurden die nicht ausreichend nachgewiesenen Einnahmen für das Geschäftsjahr 2011/12, und der mangelnde Nachweis für ein Ausweichstadion angegeben.

Protest wegen Formalfehlers nicht behandelt

In der zweiten Instanz wurde der Protest wegen eines Formalfehlers nicht behandelt. „Der Protest von LASK Linz wurde nicht ordnungsgemäß eingebracht und war daher gemäß den geltenden Lizenzbestimmungen zurückzuweisen“, wurde der Komitee-Vorsitzende Andreas Grundei zitiert. Die Hintergründe der Entscheidung könne man aufgrund der Verschwiegenheitspflicht nicht preisgeben, hieß es weiter. Damit blieb die erstinstanzliche Lizenzverweigerung aufrecht.

Daraufhin brachte der LASK eine Schiedsklage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht ein. Die Linzer hofften, in dritter und letzter Instanz die Lizenz für die nächste Fußball-Erste-Liga-Saison zu erhalten. „Es gibt viele gute und stichhaltige Gründe warum wir hoffen, dass die Entscheidung revidiert wird“, sagte LASK-Anwalt Klaus Steiner.

Link: