Heckenschütze von Polizei überwältigt

Ein 51-jähriger Heckenschütze hat am Montagnachmittag die Bevölkerung und die Einsatzkräfte in Steyr in Atem gehalten. Der Mann gab mehrere Schüsse von einem Balkon ab. Er konnte von Polizisten überwältigt und festgenommen werden.

Kurz nach 17.00 Uhr fielen die ersten Schüsse in der Wohnsiedlung im Stadtteil Schlüsselhof nahe der HTL. Die Polizei wurde durch rund 20 Notrufe alarmiert. Sie berichteten von „dramatischen Szenen“, Menschen auf der schmalen Durchzugsstraße vor dem Haus würden in Panik flüchten. Funkstreifen rasten los.

Mit einer Kalaschnikow auf dem Balkon

Zunächst war noch unklar, woher die Schüsse kamen, bald war aber der Balkon einer Wohnung im dritten Stock eines Mehrparteienhauses als Ursprungsort lokalisiert.

Heckenschütze in Steyr

APA / Phillip Rothmaier

Von einem Balkon im dritten Stock gab der Heckenschütze Schüsse ab

Anrainer hatten den Mann gesehen, der mit einer Waffe die Schüsse abgab. Wie später bekanntwurde, soll es sich um ein Schnellfeuergewehr vom Typ Kalaschnikow AK-47 gehandelt haben.

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Die Polizei errichtete sofort eine Sperrzone mit einem Radius von gut 200 Metern, hatte aber immer wieder mit Schaulustigen zu tun, die trotz der Gefahr zum Schauplatz strömten. Die Bewohner der benachbarten Häuser wurden aufgefordert, nicht ins Freie zu gehen und sich von den Fenstern fernzuhalten.

Polizeisperre in Steyr

Michael Obrist

Die Zufahrtsstraßen wurden von der Polizei abgeriegelt

Täter überwältigt

Schließlich drang gegen 18.30 Uhr die Spezialeinheit Cobra in das Mehrparteienhaus und die Wohnung des Schützen ein. Dieser dürfte auf die Beamten geschossen haben, er traf dabei einen Polizeihund tödlich. Die Beamten und der Täter blieben laut Angaben der Polizei unverletzt.

Nie einschlägig aufgefallen

Bei dem Schützen soll es sich um den 51-jährigen Besitzer der Wohnung handeln. Am Abend wurde der Mann in der Polizeidirektion Steyr befragt. Sein Motiv war noch unklar. Auch woher die verbotene Kriegswaffe stammt, wurde noch nicht geklärt.

Geprüft wurde weiter, ob er unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gehandelt hatte. In seiner Wohnung untersuchte die Spurensicherung unter anderem, ob noch Munition vorrätig war oder ob der Täter gar über Sprengstoff verfügte. Bisher sei er der Polizei noch nie einschlägig aufgefallen.