Verfahren gegen „Bierbarone“ wird wiederholt

Im Wiener Straflandesgericht wird der Prozess gegen zwölf ehemalige „Bierbarone“ wiederholt. 2007 wurden sie großteils vom Vorwurf freigesprochen, sich beim Verkauf der BBAG/Brau Union an Heineken bereichert zu haben.

Um insgesamt 1,9 Milliarden Euro ist der BBAG/Brau Union Konzern im Mai 2003 an den niederländischen Brauriesen Heineken verkauft worden. In den Monaten davor sollen Mitglieder von bekannten Bierbrauer-Familien ihr Wissen über diesen Verkauf für verbotene Aktiengeschäfte genutzt und so über fünf Millionen Euro verdient haben. Bereits 2007 standen deshalb zwölf Angeklagte vor Gericht. Das Verfahren endete mit einem Schuldspruch und elf Freisprüchen.

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hob bei elf Personen die Freisprüche auf. Eine Diversion scheiterte an den Einwänden des OLG und der Finanzmarktaufsicht (FMA). Dem Vernehmen nach wären die Betroffenen bereit gewesen, bis zu einem Drittel jener Nettogewinne zu bezahlen, die sie bei den ihnen angelasteten BBAG/Brau-Union-Aktiengeschäften erzielt hatten, um einem neuerlichen Prozess zu entgehen. Das OLG lehnte eine derartige Lösung aber mit dem Hinweis auf die „Schwere der Schuld“ ab.

„Mammutverfahren“ steht bevor

Ex-Brau-Union-General Karl Büche, dessen Frau Ulrike, Astrid Büche, der ehemalige Sprecher der syndizierten Kernaktionäre, Ludwig Beurle, dessen Vater und Bruder, Christian und Stefan Beurle, Ex-Brau-Union-Aufsichtsrat Christian Atzwanger, Irene Atzwanger, Wilhelm Mathes, Heinz Peter Mathes und Paul Kretz werden sich ab Montag vor Richter Georg Olschak verantworten müssen.

Dazu kommt Nikolaus Kretz, der Sohn von Ex-Brau Union-Vorstand Fritz Kretz. Dieser war im ersten Rechtsgang für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von 18.000 Euro verurteilt worden, weil er bei Aktienkäufen zwischen November 2002 und Jänner 2003 sein Insiderwissen ausgenutzt haben soll. Auch dieses Urteil hielt in der Instanz nicht stand.

Den Angeklagten steht ein „Mammutverfahren“ bevor: Bis zum 13. April sind vorerst zehn Verhandlungstage vorgesehen. Ab 26. März sollen insgesamt 17 Zeugen gehört werden.