Kontroverse wegen Gehaltsangaben

Seit Jahresbeginn können Betriebe bestraft werden, die in ihren Stellenausschreibungen kein Gehalt angeben. Eine überwiegende Mehrheit hält sich inzwischen an das Gesetz, doch über die Sinnhaftigkeit der Regelung gibt es heftige Kontroversen.

Die Gewerkschaft sieht in der Gehaltsangabe einen wichtigen Schritt, um die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern zu verkleinern. Ganz anders ist da die Meinung vieler Unternehmer. Erhard Prugger von der Wirtschaftskammer meint, dass man mit der Angabe eines Mindestgehalts in einem Inserat „nicht wirklich“ weiterkäme: „In Wirklichkeit weiß jeder, wenn er in den Kollektivvertrag schaut, was man verdient.“ Eine Überzahlung auszuweisen sei schwierig, weil man Praxis und Ausbildung des Bewerbers nicht kennt, so Prugger.

Monika Achleitner von der Gleichbehandlungsanwaltschaft in Linz kontert, dass es viele Menschen gebe, die der Kollektivvertrag nicht interessiert: „Die interessiert vor allem: Ich will einen Job und ich will von dem Geld, das ich dafür bekomme, leben können. Das sind Menschen, die eine Arbeit suchen, weil sie davon leben wollen.“

Verhandlungsgeschick ist gefragt

Nach wie vor wird es zu einem wesentlichen Teil am Geschick der Arbeitssuchenden liegen, ein faires Gehalt zu verhandeln. Zumindest die Vergleichbarkeit mit anderen Branchen oder Unternehmen ist nun ein wenig einfacher geworden.