„Scheinvater“ fordert Unterhalt zurück

21 Jahre lang hat ein Mann aus dem Bezirk Steyr-Land mit seiner Lebensgefährtin zusammengelebt und geglaubt, vier Kinder mit ihr zu haben. Doch dann stellte sich heraus, dass kein einziges von ihm war. Jetzt fordert er einen Teil des Unterhalts zurück.

Anfangs habe der Mann nicht glauben wollen, was am Stammtisch gemunkelt wurde. Seine Frau „gehöre nicht ihm alleine“, hieß es dort. Doch mit der Zeit machte sich der 48-Jährige Sorgen, wie die „Bezirksrundschau“ in ihrer am Donnerstag erscheinenden Ausgabe berichtet.

Antrag bei Gericht gestellt

Nach 21 Jahren trennte sich das Paar. Im November vergangenen Jahres stellte der Mann dann einen Antrag bei Gericht: Die Vaterschaft des ältesten Sohnes sollte überprüft werden. Das Ergebnis: Ein Mann aus dem gleichen Ort soll der leibliche Vater sein.

Auch bei der ältesten Tochter zeigte ein DNA-Test, dass der Mann nicht der leibliche Vater ist. Die Lebensgefährtin wollte ihn vom Gegenteil überzeugen, doch ein zweiter Test bestätigte das Ergebnis nochmals.

Leiblicher Vater soll Vaterschaftstest machen

Im heurigen Frühjahr ließ der Mann dann noch die Vaterschaft seiner beiden jüngeren Kinder überprüfen. Auch diese sind nicht von ihm. Er vermutet, dass der leibliche Vater des ältesten Sohnes auch der Vater der beiden jüngeren sein könnte, und will diesen nun über das Jugendamt zu einem Vaterschaftstest zwingen.

Unterdessen stellte der Anwalt des 48-Jährigen eine Unterhaltsrückforderung an den leiblichen Vater. 72.000 Euro will er für Spielzeug, Schulausbildung, Urlaube und Unterhaltskosten zurückbekommen.

Verpflichtende Vaterschaftstests gefordert

Generell wünscht sich der enttäuschte Mann verpflichtende Vaterschaftstests innerhalb eines Jahres nach der Geburt. Nur so könnten ähnliche Schicksale vermieden werden, sagt der 48-Jährige.

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