Teilbedingte Haft für Anwalt nach Veruntreuung

Ein ehemaliger Linzer Anwalt ist am Dienstag am Landesgericht zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt worden. Er veruntreute in sieben Jahren als Sachwalter 137.550 Euro von fünf Pflegebedürftigen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 50-Jährige legte vor Gericht ein umfassendes Geständnis ab, bereute sein Fehlverhalten und beteuerte, um Schadenswiedergutmachung bemüht zu sein. Der Angeklagte habe nicht „aus Gier“ die Gelder für sich abgezweigt, versicherte Verteidiger Kurt Jelinek dem Schöffengericht.

„Ein schlechter Kaufmann“

Vielmehr sei der frühere Anwalt einer Linzer Kanzlei ein „schlechter Kaufmann“, der nicht wahrhaben wollte, dass „es sich halt einfach nicht ausgegangen ist“. Um offene Rechnungen zu begleichen, fing er 2010 an, Beträge von Konten seiner Schutzbefohlenen zu beheben. Allerdings stets mit der Absicht, es zurückzuzahlen, wie er versicherte.

Wann er gemerkt habe, dass „Loch auf, Loch zu“ nicht funktioniere, wollte Richter Oliver Schosswohl von dem Juristen wissen, den er selber schon als Verteidiger in Prozessen erlebt hatte. Als seine zweite Ehe in die Brüche ging und die privaten Probleme überhandnahmen, habe er „zu wenig und zu langsam gearbeitet“, erklärte der Angeklagte. Im Dezember 2016 tauchte der Verdacht der Untreue auf, das Bezirksgericht Urfahr zeigte ihn an.

Es sei einfach „zu viel schiefgegangen“, aber jetzt wolle er alles wieder zurechtbiegen, erklärte der Vater zweier Kinder wiederholt. Mittlerweile hat er eine feste Anstellung in der Rechtsabteilung eines Unternehmens und bezieht ein monatliches Fixeinkommen, seine Berechtigung als Anwalt hat er zurückgelegt.

Monatlich 300 Euro an Geschädigte

Staatsanwältin Renate Lachberger plädierte trotz seines reumütigen Geständnisses „generalpräventiv für eine harte Strafe“. Die „exorbitant hohe Schadenssumme“ und der „lange Tatzeitraum“ führte sie als Gründe an. Auch der Richter nannte diese Punkte als erschwerend bei der Festsetzung des Strafmaßes von zehn Monaten bedingt und fünf Monaten unbedingt. Allerdings räumte er die Möglichkeit eines Strafaufschubs von bis zu einem Jahr ein, was der Verteidiger auch gleich beantragte und genehmigt bekam. Außerdem wurde festgehalten, dass er ab sofort mindestens 300 Euro im Monat an die Geschädigten zurückzahlt.

Kommt der Angeklagte dem nach, stehen die Chancen gut, nach dem Jahr Strafaufschub gar nicht hinter Gitter zu müssen. Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab keine Stellungnahme ab.