Kritik am Energieeffizienzgesetz

Unternehmen, die beim Energiesparen helfen, befürchten Strafzahlungen. Unternehmen, die in den Umweltschutz investieren, schauen bei Förderungen durch die Finger. Diese kuriosen Folgen könnte das Energieeffizienzgesetz haben, befürchten Industrievertreter.

Einige Unternehmen sind bereits betroffen. Ein Beispiel ist die Firma Trumpf: Der Maschinenbauer in Pasching bei Linz hat Millionen in neue Hallen mit besonders effizientem Kühlsystem, in Photovoltaik-Anlagen, in ein Abfallvermeidungskonzept und in ein neues Produkt investiert. Die neue Biegemaschine ist um 22 Prozent leichter als ihr Vorgänger und benötigt damit weniger vom Rohstoff Stahl. Außerdem verbraucht sie um 40 Prozent weniger Strom.

Mehr Stückzahlen, mehr Stromkosten

Sie verkauft sich so gut, dass die Stückzahlen ständig steigen. Durch die höheren Produktionszahlen werde auch mehr Strom benötigt, dafür werde man nun bestraft, so Geschäftsführer Armin Rau.

Denn laut Energieeffizienzgesetz sind nämlich die Energieversorger verpflichtet, ihre Kunden zum Energiesparen anzuhalten. Wird das Ziel von minus 0,6 Prozent pro Jahr nicht erreicht, sind Strafzahlungen fällig, die sich die Energieversorger von den Kunden zurückholen. Wie das berechnet wird, was als Einsparung gilt, ist noch nicht geregelt.

Zementwerk im Dilemma

Auch das Zementwerk Kirchdorf steht vor einem massiven Problem. Dort wird demnächst eine 7 Millionen Euro teure Abgasreinigungsanlage in Betrieb genommen, die auch dafür sorgt, das 5 Megawatt Wärme, die bisher aus dem Schornstein geblasen wurde, zurückgewonnen und ins Fernwärmenetz von Kirchdorf eingespeist werden können. Eigentlich könnte sich die Firma dafür eine Förderung holen. Oder das Projekt als Energieeinsparung geltend machen. Doch noch fehlen die Richtlinien, beklagt Werksleiter Anton Secklehner. „Wir sind im Dilemma. Sollen wir die Förderung in Anspruch nehmen oder sollen wir darauf warten, ob uns das Energieeffizienzgesetz angerechnet wird?“, so Secklehner.

Für Günter Rübig, Obmann der Sparte Industrie, wäre ein Gesetz wie in Deutschland, mit Übergangsfrist und mehr finanziellen Anreizen als Zwang, wünschenswert. Doch der Zug sei abgefahren, sagt er. Er hofft deshalb, dass die drohenden Probleme noch bei den Durchführungsrichtlinien zum Gesetz beseitigt werden.

Das Energieeffizienzgesetz

Das Energieeffizienzgesetz (EEffG) ist mit 1.1.2015 in Kraft getreten. Energielieferanten sind verpflichtet, Effizienzmaßnahmen bei sich selbst, ihren Endkunden oder anderen Endenergieverbrauchern zu setzen oder eine entsprechende Ausgleichszahlung zu leisten. Ziel des Energieeffizienzgesetzes ist es, bis zum Jahr 2020 die Energieeffizienz um 20 Prozent zu verbessern und gleichzeitig damit auch die Versorgungssicherheit zu verbessern, den Anteil erneuerbarer Energien im Energiemix zu erhöhen und eine Reduktion von Treibhausgasemissionen zu erreichen.

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Beitrag in Oberösterreich heute am 17. Juli

Zwei Unternehmen fürchten negative Auswirkungen des Energieeffizienzgesetzes: Strafzahlungen nach Umweltschutzmaßnahmen und gestrichene Förderungen.

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