Behinderter von Betreuer bestohlen

Ein 47-jähriger Behindertenbetreuer, dem vorgeworfen wird, er habe seinen Schützling bestohlen, hat in einem Prozess am Freitag im Landesgericht Ried im Innkreis eine bedingte Haftstrafe von zehn Monaten bekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Betreuer hat laut Anklage von 2011 bis heuer seinen allein stehenden Klienten jeweils zur Bank begleitet, wenn dieser Bargeld von seinem Konto für die alltäglichen Ausgaben abhob. Daheim wurde es in eine Kasse gelegt. Dabei zweigte der 47-Jährige immer etwas für sich ab.

Schadenssumme mit 9.800 Euro angegeben

Die Schadenssumme ist nicht mehr nachzuvollziehen. Der Angeklagte gab sie mit 9.800 Euro an. Aufgeflogen ist der Fall, weil er die Hilfsorganisation, für die er arbeitete, verlassen hatte und dennoch weiter mit dem Behinderten bei der Bank Geld holte.

Der psychisch angeschlagene und deshalb auch in Behandlung befindliche Angeklagte legte vor Gericht ein volles Geständnis ab. Er habe sich in einer erdrückenden finanziellen Notlage befunden. Er hat inzwischen einen Kredit aufgenommen, um 8.000 Euro des Schadens wieder gut zu machen.

„Besonders verwerflich“

Richter Andreas Rumplmayr bezeichnete es als „besonders verwerflich“, dass der Angeklagte seine Stellung ausgenützt habe und sprach ihn des schweren gewerbsmäßigen Betruges schuldig. Dafür droht Haft zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Bei der Strafbemessung wurden dem Angeklagten das Geständnis, die bisherige Unbescholtenheit, die bereits erfolgte hohe Begleichung des Schadens und die psychischen Probleme mildernd, der lange Tatzeitraum als erschwerend gewertet. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.