Bekannte im Drogenrausch getötet: Strafe erhöht

Ein 26-jähriger Oberösterreicher, der im Drogenrausch eine 24-jährige Bekannte erdrosselt hat, muss für 20 statt für 18 Jahre hinter Gitter. Das Oberlandesgericht Linz hat am Montag die vom Landesgericht Steyr verhängte Freiheitsstrafe wegen Mordes erhöht.

Am 26. Juni 2013 erdrosselte der Mann die schlafende Frau mit der Kordel ihrer Badetasche. Danach wusch er die Tote, reinigte die Couch, auf der sie gelegen war, und versteckte die Leiche, ein Freund half ihm dabei. Dann fuhren sie nach Tschechien, wo sie einige Tage später festgenommen wurden.

Der Beschuldigte gab die Tat zu und machte dafür seine Beeinträchtigung durch Crystal Meth verantwortlich, welches er sich kurz zuvor gespritzt hatte. Auch wenn er unter Drogeneinfluss stand, sei er „felsenfest in der Realität“ verhaftet gewesen, so ein Gutachten, das ihm eindeutig Zurechnungs- und damit Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt bescheinigte. Die Frage nach dem Motiv blieb rätselhaft.

Beschuldigter normalerweise nicht aggressiv

„Ich weiß bis heute nicht, warum das passiert ist“, sagte der 26-Jährige nun vor dem Oberlandesgericht. Mit dem späteren Opfer habe es nie Streit gegeben, sie hätten sich vertraut. Er sei normalerweise kein Mensch, der schnell aggressiv werde oder in Trance falle - aber: „Bei Crystal Meth ist alles anders.“ Warum er einen Freund, mit dem die junge Frau ein Verhältnis hatte, angerufen habe, als sie im Sterben lag und nur mehr röchelte? Er sollte darauf vorbereitet sein, wenn er in die Wohnung kommt, so der Beschuldigte. Das sei sehr einfühlsam für jemanden, der behaupte, im Vollrausch gewesen zu sein, konterte der Richter. Ob er möglicherweise eifersüchtig gewesen sei, wollte der Oberstaatsanwalt wissen? „Auf keinen Fall“, betonte der 26-Jährige. Er habe die 24-Jährige nicht sexuell anziehend gefunden.

Verteidiger pochte auf mildes Urteil

„Vollinhaltliche Reue sieht anders aus“, sagte der Ankläger. Er verlangte der Berufung der Staatsanwaltschaft Steyr Folge zu leisten und die Strafe für die „kaltblütig, berechnend und letztlich geplant durchgeführte“ Tat zu erhöhen. Der Verteidiger sprach von einem sehr umfassenden und reumütigen Geständnis. „Wir können suchen, solange wir wollen. Es gibt kein greifbares Motiv.“ Sein Mandant habe wegen des Crystal Meth seine Gedanken nicht auf die Reihe bekommen, pochte der Anwalt auf ein milderes Urteil als das ursprünglich verhängte. Der einzige Milderungsgrund sei das Geständnis gewesen, es habe aber keinen entsprechenden Beitrag zur Wahrheitsfindung geleistet. Bei einem derartigen Drogenkonsum könne man von keinem ordentlichen Lebenswandel ausgehen, so der Richter in seiner Begründung über einen möglichen Milderungsgrund. In der Heimtücke der Tat sah er hingegen einen deutlichen Erschwerungsgrund.