Bienenhaltung im Wohngebiet erlaubt

Mit Samstag ist es fix: Bienen dürfen auch im Wohngebiet gehalten werden. Das haben alle Parteien in der vergangenen Landtagssitzung einstimmig beschlossen. Initiiert wurde das Gesetz ursprünglich von der FPÖ.

Ob jemand Bienen im Wohngebiet halten durfte, wurde bisher für jeden Einzelfall geprüft. Oft musste auch der Bürgermeister bei Streitereien mit den Nachbarn eingreifen. Zwar gibt es bereits ein Gesetz, welches Nutztierhaltung für den Eigenbedarf zulässig macht. Was Nutztiere sind, war mehr oder weniger aber Auslegungssache. Und die Fälle der jüngeren Rechtssprechung tendierten laut FPÖ eher dazu, Bienen nicht als Nutztiere einzuordnen, weshalb die Haltung in Wohngebieten meist untersagt worden sei.

Experten mit einbezogen

Deshalb, so die Freiheitlichen, hätten sie die Initiative zur Gesetzesnovelle gestartet, der alle im Landtag vertretenen Parteien zustimmten. Auch Experten wurden in die Entscheidung miteinbezogen. Sie haben es für sinnvoll empfunden, eine eigene Regelung für Bienen zu schaffen. Warnten aber davor, dass für jedes Nutztier - also beispielsweise auch Hasen oder Hühner - zu tun.

Demnach dürfen ab 1. Juni in Oberösterreich bis zu drei Bienenstöcke im Wohngebiet unter Berücksichtigung aller anderen gesetzlichen Bestimmungen gehalten werden. Damit soll in Oberösterreich auch einen Beitrag gegen das Bienensterben geleistet werden.