Zu Abtreibung gezwungen: Bedingte Haftstrafe

Wegen gefährlicher Drohung ist am Montag in Wels ein 22-jähriger Mann zu sieben Monaten bedingt verurteilt worden. Dem Mann war vorgeworfen worden, seine Freundin zur Abtreibung gezwungen zu haben.

Die Behauptung, dass er sie zu einer Abtreibung genötigt habe, wiederholte die Frau im Prozess nicht: Sie sei mit dem Angeklagten mittlerweile verlobt und entschlage sich deshalb der Aussage, ließ sie das Gericht wissen. Vom Vorwurf der Schweren Nötigung wurde der Mann freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Ich steche dir in den Bauch“

„Ich steche dir in den Bauch, wenn du nicht abtreibst“ - damit soll der Angeklagte der 24-jährigen Frau mehrmals gedroht haben, die dann tatsächlich einen Schwangerschaftsabbruch durchführte. Außerdem soll der Mann dem mutmaßlichen Opfer auch WhatsApp-Nachrichten mit den Worten „Stirb“, „du bist tot“, „geh sterben bevor ich dich finde“ geschrieben haben.

Bis zu fünf Jahre Haft drohten

Bisher saß der Angeklagte in U-Haft. Er musste sich wegen schwerer Nötigung, Schwangerschaftsabbruch ohne Einwilligung der Schwangeren und wegen gefährlicher Drohung verantworten. Im drohten bis zu fünf Jahre Haft. Die damals schwangere Österreicherin war beim Prozess als Zeugin geladen.

Urteil nur wegen WhatsApp-Drohungen

Vor Gericht wiederholte die Frau die Vorwürfe aber nicht, sie durften daher nicht verwertet werden. Damit reichte es auch nicht für eine Verurteilung wegen schwerer Nötigung und Schwangerschaftsabbruchs ohne Einwilligung der Schwangeren. Nur wegen der WhatsApp-Drohungen wurde der Mann der gefährlichen Drohung schuldig gesprochen und zu sieben Monaten bedingt verurteilt. Er nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, der Spruch ist somit nicht rechtskräftig.