Lebenslang für Mord an Ehefrau

Zu lebenslanger Haft ist Donnerstagabend ein 45-jähriger Kroate verurteilt worden. Er hatte vor etwas mehr als einem Jahr seiner Ehefrau in Bad Schallerbach (Bezirk Grieskirchen) 68 Messerstiche zugefügt, an welchen die Frau starb. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Gericht sah einen „besonders hohen Handlungs- und Gesinnungsunwert“ in der Tat. Dieser seien über 16 oder 17 Jahre immer wieder Gewalt- und Aggressionshandlungen gegen die Frau vorangegangen. Eine einschlägige Verurteilung wurde erschwerend gewertet, ebenso, dass es sich um eine Tat gegen eine Angehörige gehandelt hat und dass deren Tod qualvoll war. Das Geständnis wurde nicht mildernd gewertet, weil es weder reumütig gewesen sei noch der Wahrheitsfindung gedient habe, denn der Angeklagte hatte immer wieder Erinnerungslücken behauptet. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit. Die Geschworenen sprachen sich einstimmig für Mord aus.

Bevorstehende Scheidung als Auslöser

Die bevorstehende Scheidung soll laut Polizeiermittlungen im März vergangenen Jahres Motiv für die Bluttat gewesen sein. Die 46-Jährige hatte seit ein paar Wochen in einer Wohnung in Bad Schallerbach (Bezirk Grieskirchen) allein gelebt. Als der Ehemann, der in Kroatien zu Hause war, das Opfer besuchte, soll es zu dem tödlichen Beziehungsstreit gekommen sein. Nachbarn in dem Mehrparteienhaus hörten Schreie und Hilferufe der Frau. Mehr in 46-Jährige in Bad Schallerbach ermordet (ooe.ORF.at; 5.3.18).

Der Mann soll die Frau mit einem Küchenmesser mit 13 Zentimeter langer Klinge etliche Male attackiert haben. Der gerichtsmedizinische Sachverständige Fabio Monticelli beschrieb die Wunden der Opfers: 68 Verletzungen durch stumpfe Gewalt, großteils Stiche in den Hals- und Brustbereich.

Gerichtsgutachten: Jahrelange Probleme

Die psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner bescheinigte dem Angeklagten, dass er gewusst habe, was er tut: „An der Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt besteht kein Zweifel.“ Die Wahrscheinlichkeit, dass er Ähnliches wieder machen würde, sei aber nicht groß. Denn die Tat habe eine „längere konfliktreiche Vorlaufzeit“ gehabt. Familienangehörige hatten auch berichtet, dass es in der Ehe des Angeklagten und des späteren Opfers schon seit Jahren Probleme und auch Gewalt gegeben habe. Der Mann hat deswegen in Kroatien bereits eine Verurteilung ausgefasst.

Für Staatsanwältin ein Mord

Die Staatsanwältin sah in der Tat einen Mord. Sie führte in ihrem Schlussplädoyer aus, dass die SIM-Karte und der Akku aus dem Handy des Angeklagten gerissen und in der Wohnung des Opfers entsorgt worden seien - und zwar wenige Minuten, bevor Nachbarn einen Hilfeschrei hörten und die Polizei riefen. Das und die Tatsache, dass der Angeklagte das geliehene Auto, mit dem er nach Österreich gekommen war, einfach verkauft und Papiere sowie Kennzeichen ebenfalls weggeworfen habe, spreche eindeutig für eine geplante Tat.

Die Verteidigerin geht hingegen von einem Totschlag aus, denn „es gibt kein Motiv“ für einen Mord. Es habe sich vielmehr um einen „unfassbaren Ausbruch von Wut, Zorn, Enttäuschung und Aggression“ gehandelt.