Prozess nach tödlicher Explosion vertagt
Die Staatsanwaltschaft Wels wirft dem Eigentümer der Schießanlage fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst und fahrlässige Körperverletzung vor. Dem 59-Jährigen drohen bis zu drei Jahre Haft.
An schweren Brandverletzungen gestorben
Das Unglück ereignete sich im Februar des Vorjahres. Ein 50-Jähriger und ein Freund wollten damals ihre Gewehre einschießen, als Feuer in dem Schießkanal ausbrach. Die beiden Schützen versuchten, die Flammen noch selbst zu löschen. Diese Bemühungen waren aber vergeblich, es kam zur Explosion. Wenige Tage später starb der 50-Jährige an seinen schweren Brandverletzungen, sein Freund überlebte schwer verletzt.
Laut Anklage gewisse Normen nicht eingehalten
Laut Anklage, die sich auf ein Gutachten stützt, soll der Eigentümer der Schießanlage gewisse Normen für den Betrieb der Anlage nicht eingehalten haben. Diese Vorgaben sollen verhindern, dass sich Pulverrückstände ansammeln - und wie im aktuellen Fall - entzünden können. Am Montag sind in Wels fünf Zeugen und ein Brandsachverständiger geladen.
„Restlose Reinigung des Teppichs nicht möglich“
In der Verhandlung ging es lange Zeit darum, ob der in der Anlage verlegte Teppich für einen Schießstand geeignet war, ob die Reinigungsmaßnahmen ausreichend waren und wer sie durchführte. Von vielen Zeugen wurde ein bereits verstorbenes Vereinsmitglied als Zuständiger genannt. Ein brandtechnischer Sachverständiger sagte, er gehe davon aus, dass eine restlose Reinigung des Teppichs von Pulverrückständen nicht möglich gewesen sei.
Allerdings sei bei seinen Versuchen, in denen er brennende Streichhölzer auf den Teppich legte, die Flamme immer von selbst ausgegangen und habe nur leichte Versengungen hinterlassen. Auch liege es nahe, dass das Brandgeschehen - also die tödliche Stichflamme - anders verlaufen wäre, hätten die beiden Sportschützen den Teppich nicht zusammengelegt, um ihn ins Freie zu bringen.
Weitere Zeugen beantragt
Zu Mittag wurde die Verhandlung vertagt. Zum einen hat die Verteidigung weitere Zeugen beantragt, zum anderen muss der Angeklagte selbst noch einvernommen werden. Ein neuer Termin stand vorerst nicht fest.
Links:
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