Ein Jahr Haft nach tödlicher Explosion
Davon werden acht Monate bedingt nachgesehen. Der Schuldspruch erfolgte wegen grob fahrlässiger Tötung. Bei der Höhe der Strafe wurde mildernd die bisherige Unbescholtenheit, das Geständnis und der Beitrag zur Aufklärung des Vorfalles gewertet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Unfalltod aus den Medien erfahren
Aus den Medien hatte der 55-Jährige vom Unfalltod des Burschen erfahren. Schnell war ihm klar, dass er dem 17-Jährigen die Kugelbombe verkauft haben dürfte und meldete sich bei der Polizei.
fotokerschi.at/Kerschbaummayr
Er habe dem 17-Jährigen mehrmals gesagt, dass diese Kugelbombe der Kategorie 4 kein Spielzeug sei und er besser die Finger davon lassen sollte, so seine Aussage gegenüber den Polizeibeamten. Da der Bursch versicherte, dass in der Silvesternacht jemand dabei sei, der sich auskenne, verkaufte er die Kugelbombe an den 17-Jährigen. Er habe auch verhindern wollen, dass der Jugendliche ein schlechtes Produkt auf dem Schwarzmarkt erwerbe, so der Angeklagte.
Pressefoto Daniel Scharinger
Bis zu drei Jahre Haft drohten
Laut Gutachten dürfte der Jugendliche in der Silvesternacht versucht haben, die Kugelbombe ein zweites Mal zu zünden. Diese ist aber aus der Abschussvorrichtung in die Höhe geschossen und hat dem 17-Jährigen tödliche Kopfverletzungen zugefügt. Dem 55-Jährigen drohten im Falle eines Schuldspruchs bis zu drei Jahre Haft.
Link:
- Bursch durch Kugelbombe getötet (ooe.ORF.at)
- Tödliche Kugelbombe: Händler stellte sich (ooe.ORF.at)