Hitler-Haus: Keine Zahlung von 1,5 Mio. Euro
Das Oberlandesgericht (OLG) Linz ist dem Rekurs der Finanzprokuratur gegen den Zahlungsbeschluss des Landesgerichts Ried gefolgt. Die Ex-Eigentümerin kann die Entscheidung beim Obersten Gerichtshof (OGH) noch anfechten.
Ursprünglich 310.000 Euro gezahlt
Die Republik hatte ursprünglich nur 310.000 Euro Entschädigung für die Enteignung gezahlt. Die Ex-Eigentümerin beantragte beim Landesgericht Ried eine Neufestsetzung, worauf die Summe per Beschluss „insbesondere unter Berücksichtigung der Besonderheit, dass es sich beim Hauptgebäude um das Geburtshaus Adolf Hitlers handelt“, mit 1,508 Millionen Euro festgesetzt wurde.
Dagegen wehrte sie die Republik. In ihrem Rekurs vom Februar argumentierte die Finanzprokuratur (als Anwalt der Republik), dass zu überprüfen sei, ob für die Bemessung der Enteignungsentschädigung nicht auch geleistete Maßnahmen vor der Enteignung - das sind die Mietverhältnisse zum Schutze vor nationalsozialistischer Wiederbetätigung - mitbestimmend seien.
„Verkehrswert von 812.000 angemessen“
Die Republik hielt lediglich den vom gerichtlichen Sachverständigen festgestellten Verkehrswert von 812.000 Euro für angemessen und leitete die Nachzahlung in die Wege. „Mit der heutigen Rechtsmittelentscheidung folgt das Oberlandesgericht Linz der Argumentation der Finanzprokuratur“, hieß es in der Presseaussendung des Innenministeriums am Donnerstag.