Teure Instrumente gestohlen - 16 Monate Haft

16 Monate Haft hat ein 56-Jähriger ausgefasst, der in ein Linzer Musikhaus eingebrochen war. Der Mann aus Serbien hatte Gitarren und ein Akkordeon im Wert von über 185.000 Euro erbeutet. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der 56-jährige Serbe ging bei dem Einbruch im März 2018 besonders dreist vor: Er deckte die Überwachungskamera des Musikgeschäfts mit Toilettenpapier ab. Gemeinsam mit seinen beiden Komplizen stahl er insgesamt 39 hochpreisige E-Gitarren und ein Akkordeon. Der Verkaufswert betrug insgesamt 185.000 Euro.

Falsche Identität

Die Polizei konnte bei ihren Ermittlungen DNA-Spuren sicherstellen, ein Abgleich führte sie zu dem Verurteilten, der bereits bereits vier Mal für einschlägige Delikte in Frankreich vorbestraft wurde. In der Datenbank wurde der 56-Jährige damals als Slowene geführt. Bei einem weiteren Abgleich stellte sich heraus, dass sich der Täter von Linz in Frankreich eine andere Identität zugelegt hatte. Weil, so seine Aussage, er dort arbeiten wollte und das wäre nur als Angehöriger eines EU-Staates, also Slowenien, möglich gewesen.

Täter geständig

Vor Gericht zeigte sich der Serbe geständig. Als Motiv für den Einbruch in Linz gab der 56-Jährige an, er habe Schulden gehabt und seine „Eintreiber“ aus Serbien hätten ihn massiv unter Druck gesetzt. Den Einbruch in Wien habe er verübt, weil er zuvor vergeblich Schwarzarbeit in Österreich gesucht hätte und Geld für die Heimreise gebraucht habe.

Das Schöffengericht sprach ihn wegen schweren Diebstahls in Linz und des teils versuchten, teils vollendeten Diebstahls in Wien schuldig. Bei der Bemessung der Strafhöhe ging das Gericht davon aus, dass der Mann als Kriminaltourist nach Österreich gekommen ist. Erschwerend waren unter anderem der hohe Schaden und die professionelle Vorgangsweise. Mildernd wurde vor allem das umfassende Geständnis gewertet.

Serbe über Urteil verwundert

Der Verurteilte zeigte sich über die 16-monatige unbedingte Haftstrafe verwundert. Für das Gericht seien jedoch auch die Vorstrafen in Frankreich ausschlaggebend gewesen. Diese hätten ihn nicht von weiteren Delikten abgehalten, heißt es. Der Angeklagte nahm das Urteil schließlich an. Auch die Staatsanwaltschaft erklärte Rechtsmittelverzicht – somit ist es rechtskräftig.

Dem geschädigten Betreiber des Musikhauses muss der Verurteilte 18.000 Euro zahlen - das ist die Differenz zwischen Versicherungssumme und Einkaufspreis der Instrumente.