Entscheidung über Sammelklage vor Gericht

Der Abgasskandal um den Autohersteller VW hat am Freitag in Wels ein gerichtliches Nachspiel. Zum ersten Mal wird in OÖ eine Sammelklage des Vereins für Konsumenteninformation gegen die Volkswagen AG behandelt.

510 Ansprüche wurden angemeldet, die in der Sammelklage gebündelt wurden. Laut Rechtsanwalt Michael Poduschka sind dabei Forderungen in der Höhe von 3,1 Millionen Euro zusammengekommen - vor allem durch die Wertminderung der Fahrzeuge, die laut Gutachten mehr als 20 Prozent betragen kann.

Klärung über Zuständigkeit des Gerichts

Bevor es aber tatsächlich ums Geld geht, muss am Freitag erst einmal geklärt werden, ob ein Gericht in Österreich für diese Klage zuständig ist - was von VW abgelehnt wird - und, ob einzelnen Klagen zu einer Sammeklage gebündelt und vor einem Gericht verhandelt werden können.

Poduschka sagte gegenüber dem ORF Oberösterreich: „Wenn Österreich nicht zuständig ist – aber man muss dazusagen, dass es schon zirka 150 Gerichtsentscheidungen in Österreich gibt, dass Österreich zuständig ist – dann würde das ganze Verfahren in Österreich abgeschlossen sein und müsste in Deutschland neu eingeklagt werden. Und wenn sich herausstellen sollte, dass die Klagen nicht gesammelt werden dürfen, dann müssten die Verfahren in Österreich auf die Bezirksgerichte aufgeteilt werden.“

„VW beeinsprucht alles“

Poduschka sei überzeigt, dass man am Freitag die formalen Hürden nehmen werde, aber da VW alles beeinspruche, könne es nochmal bis zu einem dreiviertel Jahr dauern, bis die formalen Hürden genommen seien. „Aber dann geht es erst richtig los“, so Poduschka, denn dann werde darüber gestritten, wie viel Wertminderung man bekommen werde.

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