Verschwundene Dienstwaffe vor Gericht

Bis zum Bundesverwaltungsgericht geht jetzt der Fall eines suspendierten Polizisten aus dem Bezirk Wels-Land. Dieser hatte angeben, einem unbekannten Kollegen eine Dienstwaffe geborgt zu haben, nachdem diese verschwunden war.

Selbst als sich die Geschichte ganz anders herausstellte, blieb der Beamte bei seiner Version. Bei einer Disziplinarverhandlung wurde vorerst kein Urteil gefällt.

„Unbekannter brachte Waffe nicht zurück“

Der Fall hatte vor Monaten für Aufregung gesorgt. Ein langjähriger Polizeibeamter gab an, dass eine verliehene Dienstpistole nicht mehr aufgetaucht sei. Er hätte sie einem unbekannten Kollegen geborgt, der hätte die Glock aber nicht zurückgebracht. Wochen später stellte sich die Sache anders dar - mehr dazu in Zwei gestohlene Dienstwaffen aufgetaucht (ooe.ORF.at; 5.12.18).

Geldstrafe von 3.000 Euro abgelehnt

Der Mitarbeiter einer Putzfirma wurde als mutmaßlicher Pistolendieb ermittelt. Der Polizist blieb aber trotzdem bei seiner Geschichte. Bei der ersten Verhandlung im Disziplinarverfahren wurde die vom Verteidiger des Beamten angebotene Geldstrafe in der Höhe von 3.000 Euro abgelehnt. Das Bundesverwaltungsgericht wird nun in letzter Instanz entscheiden.

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