„Verbotene“ Wasserentnahme: Land unzuständig

Im Fall der „verbotenen“ Wasserentnahme aus dem Hausbrunnen auf dem eigenen Pachtgrund in Uttendorf (Bezirk Braunau) kann das Land nichts tun. Denn es handelt sich um ein Bundesgesetz, und das habe schon immer gegolten.

Allerdings habe sich niemand darum gekümmert oder die Wasserentnahme war nicht bekannt. Nun gibt es aber die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts: Demnach soll ein Firmenchef Strafe zahlen, weil er eben auf seinem gepachteten Grundstück Wasser über einen Hausbrunnen bezieht.

Gemeinsamer Brunnen als erste Idee

Die Bezirkshauptmannschaft Braunau wird nun den anderen 165 betroffenen Pächtern die nächsten Schritte mitteilen. Als erste Idee wurde ein gemeinsamer Brunnen genannt.

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