Urteil: 1,5 Mio. Euro Entschädigung für Hitlerhaus

Die frühere Besitzerin des Hitler-Geburtshauses in Braunau am Inn könnte mehr Geld für das Haus bekommen. Laut dem Landesgericht Ried soll sie mit 1,5 Millionen Euro entschädigt werden. Sie hatte die gegen die Höhe des Schadenersatzes geklagt.

Der Ex-Besitzerin sollen eineinhalb Millionen Euro zustehen - das ist rund das Fünffache der ursprünglich ausbezahlten 310.000 Euro, die die Frau von der Republik Österreich erhalten hat. Die Entschädigungszahlung war Teil des 2015 im Nationalrat (SPÖ, ÖVP, Grüne und NEOS) beschlossenen Gesetz zur Enteignung.

Hitlers Geburtshaus Braunau

ORF

Das Haus in Braunau in der Straße „Salzburger Vorstadt 15“

Die ehemalige Besitzerin hatte daraufhin bei Gericht gegen die Höhe der Entschädigung geklagt und nun Recht bekommen, berichteten auch die „Salzburger Nachrichten“ (Online). Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig – es gelte abzuwarten, ob dagegen berufen wird, hieß es Dienstagabend.

Gutachten: „Berücksichtigung der Besonderheit“

Das Gericht hielt fest, dass das Haus mehr wert sei, „insbesondere unter Berücksichtigung der Besonderheit, dass es sich beim Hauptgebäude um das Geburtshaus Adolf Hitlers handelt“. Damit folgte man dem vom Landesgericht Ried bestellten Gutachter, der im Juni 2018 meinte, dass die Liegenschaft deutlich mehr wert ist, nämlich bis zu 1,5 Millionen Euro. Selbst ohne Rücksicht auf die besondere Geschichte des Hauses bezifferte er den Wert noch immer mit 800.000 Euro.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte davor festgestellt, dass die Enteignung an sich, der eine jahrelange Diskussion zwischen Eignerin und Innenministerium vorangegangen war, rechtens gewesen sei. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte steht noch aus.

Republik zahlte Miete

1889 wurde Adolf Hitler im Haus in Braunau geboren, wenige Wochen später zog die Familie Hitler um, drei Jahre später übersiedelten sie nach Passau. Nach Ende des 2. Weltkrieges, 1952, verkaufte die Republik das Haus wieder an die ursprüngliche Eigentumsfamilie. Vom Innenministerium wurde es regelmäßig angemietet, zuletzt stand es leer und die Eigentümerin bekam vorerst Miete.

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