„Verbotene“ Wasserentnahme im Innviertel

Eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts sorgt in Uttendorf (Bezirk Braunau) für Verunsicherung. Ein Firmenchef soll Strafe zahlen, weil er auf seinem gepachteten Grundstück Wasser über einen Hausbrunnen bezieht. Viele Hausbesitzer fürchten jetzt ebenfalls Auswirkungen.

Grundwasser darf laut Gesetz aber nur vom Grundstückseigentümer bewilligungsfrei entnommen werden, nicht vom -pächter. Derartige Pachtgrundstücke gibt es aber viele in Uttendorf, 165 genaugenommen.

„Gesetz aus 1959 überdenken“

Bürgermeister Josef Leimer (ÖVP) ist verärgert, denn die Wasserversorgung mit Hausbrunnen in Uttendorf muss wohl mittelfristig – ohne, dass ein dringender Grund vorliegt – mit viel Finanzaufwand auf neue Beine gestellt werden: „Wenn Sie mich ganz ehrlich fragen: Ich verstehe es nicht. Wir haben ein sehr gutes Wasser und ein gutes Wasservorkommen. Es geht nur darum, dass der Grundpächter nicht der Eigentümer ist. Das ist der wunde Punkt, und daran hat sich die Behörde jetzt aufgehängt. Ich verstehe schon, dass die Beamten reagieren müssen, weil sie bei Nichthandeln mit Amtsmissbrauch konfrontiert wären. Es ist leider so im Gesetz festgeschrieben, aber man müsste ein Gesetz aus dem Jahr 1959 auch mal überdenken.“

„Zu Recht Augenmaß von Behörde gefordert“

Der Bezirkshauptmann von Braunau, Georg Wojak, sagt, die Rechtsansicht der Bezirkshauptmannschaft werde nun eben auch durch das Verwaltungsgericht geteilt. Zu möglichen Lösungen in der verfahrenen Situation sagte er gegenüber dem ORF Oberösterreich: „Zu Recht wird hier von der Behörde Augenmaß gefordert, und das werden wir auch einbringen. Wir werden gemeinsam mit den Betroffenen und gemeinsam mit der Gemeinde nach einer langfristigen Lösung suchen. Ich kann mir vorstellen, dass die Gemeinde oder eine Wassergenossenschaft einen Brunnen für diese Betroffenen errichtet.“ Der verurteilte Firmenchef will jetzt zum Höchstgericht gehen.