Betrugsverdacht: Zahnarzt schließt Ordinationen

Ein Zahnarzt aus dem Traunviertel, der Krankenkassen und Patienten um mehrere Hunderttausend Euro betrogen haben soll, hat seine Ordinationen vorerst geschlossen. Das bestätigt die Zahnärztekammer.

Das war auch der Grund, warum er nach seiner Festnahme in der Vorwoche wieder auf freien Fuß gesetzt und nicht in U-Haft genommen wurde, wie die Staatsanwaltschaft Steyr auf APA-Nachfrage bestätigte. Mehr dazu in „Zahnarzt wieder auf freiem Fuß“ (ooe.ORF.at)

Mindestens 30 Patienten verletzt

Der Mediziner, für den die Unschuldsvermutung gilt, soll bei den Kassen Leistungen in Rechnung gestellt haben, die gar nicht oder nicht in der angegebenen Form erbracht wurden. Patienten soll er ebenfalls höherwertige Behandlungen verrechnet haben als ihnen zuteil wurden. Auch der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung bei mindestens 30 Patienten steht im Raum. Zudem wird der Zahnarzt beschuldigt, zwei seiner Assistentinnen sexuell belästigt zu haben. Ermittelt wird aber auch gegen den Bruder des Verdächtigen. Dieser soll ebenfalls an den Behandlungen beteiligt gewesen sein, obwohl er keine Zulassung als Zahnarzt hat und daher nur als Hilfsperson tätig werden darf.

Unterstützung für Ermittlungen

Die Ermittlungen laufen bereits seit Anfang September letzten Jahres, nachdem eine Patientin den Fall ins Rollen gebracht hatte. Am 30. Jänner wurde der Zahnarzt festgenommen. Die Staatsanwaltschaft beantragte U-Haft. Dieser entging der Mann mit einer eidesstattlichen Erklärung, in der er zusagte, seine Ordinationen vorerst zu schließen und nicht mehr zahnärztlich tätig zu sein, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Steyr, Andreas Pechatschek. Die Anklagebehörde überlegt dennoch eine Beschwerde.

Die Zahnärztekammer Oberösterreich unterstütze die Behörden bei der Aufklärung, sagte deren Präsident Hans Schrangl. Derzeit dürfe der Zahnarzt keine Notdienste mehr machen, „damit er nicht noch neue Patienten akquiriert“. Er bestätigte auch, dass der Zahnarzt erklärt habe, vorerst nicht mehr in seinem Beruf tätig zu sein. Disziplinäre Schritte könne man aber erst nach Abschluss des Strafverfahrens setzen, so Schrangl.

Für ein etwaiges Berufsverbot wäre das Land Oberösterreich zuständig. Aus dem Gesundheitsressort hieß es dazu, dass ein behördliches Verfahren laufe, in dem geprüft wird, ob dem Mediziner die Berufsausübung vorläufig untersagt wird. Es sei aber noch nicht abgeschlossen.

Links: