Unklarheit nach Karfreitags-Urteil

Die Entscheidung des EuGH, dass die österreichische Karfreitagsregelung gegen EU-Recht verstößt, sorgt weiter für Diskussionen. Gewerkschaften und Kirche sind für einen Feiertag für alle, die Wirtschaft will keinen.

Ein bezahlter Feiertag wie der Karfreitag dürfe nicht nur einzelnen Religionsgruppen zugestanden werden, so der Europäische Gerichtshof(EuGH). Der Arbeitsrechts-Professor Elias Felten von der Linzer Johannes Kepler Universität sagt, das Urteil sei vorläufig eine Verbesserung für alle nicht-evangelischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Denn auch sie könnten künftig von ihrem Arbeitgeber verlangen, am Karfreitag frei zu bekommen oder, wenn sie arbeiten müssen, einen Feiertagszuschlag zu bekommen.

Freihaben mit Kirchennachweis?

Dass es dabei bleibt, bezweifelt der Arbeitsrechtler aber. Er verweist auf die bereits bestehende Möglichkeit, mit einem Nachweis, dass man am Karfreitag die Kirche besuchen wolle, frei zu bekommen. Die Bundesregierung müsse sich jedenfalls bis zum heurigen Karfreitag am 19. April eine neue Regelung einfallen lassen.

Vorschlag: Tausch gegen anderen Feiertag

Vorstellbar ist für den evangelisch-lutherischen Bischof Michael Bünker die Streichung der Feiertagszuschläge oder den Karfreitag gegen den Pfingstmontag als gesetzlichen Feiertag für alle zu tauschen. Arbeiterkammer, Gewerkschaft und SPÖ fordern, den Karfreitag zu einem gesetzlichen Feiertag für alle zu machen, Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung wiederum sagen, das komme „für die Wirtschaft nicht in Frage“. Die Regierung hat sich bisher noch nicht dazu geäußert.