Neuerungen im Straßenverkehr 2019

In Österreich gibt es im kommenden Jahr einige Neuerungen im Straßenverkehr. Nicht alle gelten ab dem Neujahrstag. Manche Veränderungen stellen sich erst im Jahresverlauf ein, etwa Rechts abbiegen bei Rot, das in Linz und Wels für eine Probephase kommen wird.

Das besagte Rechts abbiegen bei Rot wird voraussichtlich ab ersten 1. April möglich sein. In Linz und Wels soll es einen einjährigen Probebetrieb geben, weitere Orte können dazu kommen. Ein anderer Testlauf soll ausgebaut werden - nämlich Tempo 140 auf der Autobahn. Zu den Teststrecken zwischen Sattledt und dem Knoten Haid sowie Oed und Melk könnten weitere Autobahnabschnitte kommen.

Grafik Tempo 140

APA/ASFINAG Grafik

Auch bei den Strafen gibt es Änderungen. Ab dem 1. Jänner 2019 ist das Befahren einer Rettungsgasse ein Vormerkdelikt. Die erste Vormerkung ist quasi eine gelbe Karte - wenn es zu weiteren Verstößen kommt, endet das mit Führerscheinentzug. Wer künftig bei der Führerscheinprüfung beim Schummeln erwischt wird, muss neun Monate warten bis er wieder antreten darf, heißt es beim Autofahrerclub ÖAMTC.

E-Autos müssen Geräusche machen

Weiters reagiert der Gesetzgeber auf technische Neuerungen: so soll durch eine Verordnung im laufenden Jahr das automatische Einparken mit Einparkassistenten und freihändiges Fahren auf Autobahnen und Schnellstraßen mit einem Autobahnpilot gestattet werden. Mehrere neue Elektro-Autos unterschiedlicher Marken mit bis zu 600 Kilometer Reichweite kommen auf den Markt. Sie müssen künftig bis 20 km/h Geräusche von sich geben. E-Autos, die bereits im Einsatz sind, müssen nicht nachgerüstet werden. Neu ist auch, dass gekennzeichnete E-Autos und Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellen den Lufthunderter dann auf Autobahnen und Schnellstraßen nicht mehr einhalten müssen.