Gericht kippt Wolfsvergrämung

Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat einen Bescheid der Landesregierung, der Maßnahmen zur Vergrämung des Wolfes erlaubt, aufgehoben. Er wurde zur neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen.

Der Antrag für die Genehmigung von Vergrämungsmaßnahmen stammte von einer Gemeinde im Mühlviertel und wurde mit „Sichtungen“ und „Vorfällen“ begründet. Die Landesregierung bewilligte daraufhin unter Bedingungen, Befristungen und Auflagen die Vergrämung des Wolfes.

Wolf ging im Böhmerwald in Fotofalle

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Seit einigen Jahren werden im Mühlviertel immer wieder Wölfe gesichtet

Unter anderem sieht der Bescheid der Landesregierung vor, dass dazu berechtigte Jäger zur Vergrämung Schreckschussmunition und Signalpatronen einsetzen sowie betroffene Grundstückeigentümer Licht- und Lärmsignale nutzen dürfen. Das Leben und die Gesundheit der Wölfe sind dabei laut Bescheid aber zu gewährlisten sowie jeder Einsatz zu protokollieren.

LVwG kipp Bescheid

Gegen diese Regelung erhoben Umwelt- beziehungsweise Tierschutzorganisationen Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht (LVwG). Sie führten an, dass vor der Genehmigung der Maßnahmen genauere Angaben, etwa über Zeitpunkte, Orte der Sichtung und Abstand zu bewohnten Gebäuden, gefehlt hätten. Dem schloss sich das Gericht an. Es kam schon aufgrund der vorgelegten Verfahrensunterlagen und ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu dem Ergebnis, dass der Bescheid aufzuheben war.

Der Bürgermeister von Liebenau (Bezirk Freistadt) Erich Punz (SPÖ) zeigt sich gegenüber dem ORF verärgert. In seiner Gemeinde gebe es große Angst, einem Wolf zu begegnen. Die Gemeinde werde einen neuen Antrag stellen.

„Der Wolf ist nach wie vor eine strenggeschützte Art. Ausnahmen von diesem Schutz müssten daher besonders sorgfältig geprüft werden“, so Wolfsexperte der Tierschutzorganisation WWF Österreich Christian Pichler. Er forderte zudem, die Politik müsse „endlich ein rechtskonformes Wolfsmanagement etablieren, das auf Aufklärung, Beratung und fachgerechten Herdenschutz setzt, bevor weitere Maßnahmen überhaupt infrage kommen.“

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