Steigende Nachfrage nach legalem Cannabis

Legales Cannabis erobert den Fachhandel: Weil die Hanf-Blüten kein berauschendes THC beinhalten, können sie wie beim Greißler gekauft werden. Und ihnen werden besondere Heilkräfte nachgesagt - was von Ärzten bezweifelt wird.

Das Geschäft mit Cannabidiol (CBD) blüht. Berauschend sind die legalen Hanfblüten nicht, weil ihnen das Tetrahydrocannabinol (THC) fehlt, eine psychoaktive Substanz, die als hauptverantwortlich für einen rauschähnlichen Zustand gilt.

Zigarette aus legalem Cannabis

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Zigarette aus legalem Cannabis

Dafür werden den Hanf-Blüten eine heilende Wirkung nachgesagt. Von Epilepsie, über Schlaf- und Angststörungen bis hin zu Krebs - immer mehr Menschen schwören auf die Behandlung mit CBD. Und das kurbelt das Geschäft an: So haben in Linz allein im vergangenen Jahr drei Hanf-Geschäfte aufgesperrt. Zwei von ihnen führt Christian Eckmair.

Millionen-Umsatz mit CBD

Der 27-Jährige hat die Marktlücke erkannt und macht mittlerweile einen Millionen-Umsatz. Waren es vor einem Jahr noch maximal fünf Packungen, die er online verkauft hat, sind es jetzt um die hundert - jeden Tag, in ganz Europa, sagt Eckmair. Aus der anfänglichen Aufregung sei Akzeptanz geworden. Die Menschen hätten gesehen, „dass CBD bei Schmerzen helfen kann“.

Produkte aus legalem Cannabis

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Geschäft mit Produkten aus legalem Cannabis

„Viel Rauch um Nichts“

Es gibt Hanf-Süßigkeiten, -Tee oder –Kaugummis - Mediziner sind ob der heilenden Wirkung skeptisch. Viel Rauch um Nichts, sagte Suchtmediziner Kurosch Yazdi im Gespräch mit dem ORF OÖ am Mittwoch. Es werde so getan, als ob es so ziemlich alle Erkrankungen auf der ganzen Welt helfen würde und man eigentlich die Medizin gar nicht mehr brauche, wenn man kifft. „Bei Cannabidiol ist es so, dass es tatsächlich bei ganz bestimmten Formen der kindlichen Epilepsie hilft, das wissen wir; bei sehr vielen anderen Erkrankungen wird die Wirkung weit übertrieben“.

Was fehlt, sind Studien und Daten, so die Ärzte unisono. Auch rechtlich gesehen ist das Geschäft mit dem legalen Cannabis eine Grauzone: CBD fällt weder in das Suchtmittel-, noch das Arztneimittelgesetz.