Abgasskandal: Verjährungsfrist könnte ablaufen

Im Zuge des VW-Abgasskandals könnte im September eine Verjährungsfrist ablaufen. Laut dem Linzer Rechtsanwalt Michael Poduschka, der viele betroffene Autofahrer vertritt, könnten Ansprüche danach verfallen.

Die Chancen vor Gericht einen Prozess gegen VW rechtskräftig zu gewinnen, seien eher gering. Von rund 300 Prozessen mit Einzelklägern ist einer rechtskräftig gegen VW gewonnen worden, so der Linzer Anwalt Michael Poduschka.

„In Zukunft wird es um Schadenersatz gehen“

Er vertritt viele betroffene Autobesitzer, die in Zuge des VW-Abgasskandals vor Gericht zogen: „Zurzeit geht es hauptsächlich um die Rückabwicklung des Kaufvertrages. In Zukunft wird es auch um Schadenersatz, ist gleich Wertminderung gehen“, so Poduschka. In rund 20 Fällen hat er mit seinen Klienten zumindest in erster Instanz Recht bekommen, ein weiteres rechtskräftiges Urteil gegen VW liege aber nicht vor. Seine Klienten seien dennoch zufrieden, so Poduschka.

Spätere Klage möglich - mit Risiko der Verjährung

Am 18. September werden es drei Jahre seitdem der VW-Abgasskandal bekannt wurde, eine Verjährungsfrist könnte daher ablaufen, so Poduschka: „In Österreich ist die Verjährung so geregelt, dass man innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers eine Klage bei Gericht einbringen muss. Das gilt für Fahrlässigkeitsdelikte. Das heißt, es gibt natürlich schon die Möglichkeit, später zu klagen, aber mit dem Risiko, dass es dann verjährt sein könnte.“

388.000 VW-Fahrzeuge in Österreich betroffen

Poduschka vertritt auch rund die Hälfte der 10.000 Teilnehmer einer Sammelklage des Vereins für Konsumenteninformation, die bald eingebracht wird. Diese möchte zivilrechtlich Ansprüche der betroffenen VW-Fahrer durchsetzen. In ganz Österreich sind rund 388.000 VW-Fahrzeuge von dem Skandal rund um eine illegale Software betroffen, die Abgaswerte bei Dieselfahrzeugen geschönt haben soll. Der VW-Konzern hat mit Softwareupdates in den Werkstätten reagiert.

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