Ärztin rechtskräftig verurteilt

Das Urteil über eine Ärztin nach dem Tod eines Patienten in einem Linzer Spital ist rechtskräftig. Sie erhob keine Beschwerde gegen die zur Hälfte bedingt verhängte Geldstrafe von insgesamt 5.400 Euro.

In dem Strafprozess ging es um einen damals 56-Jährigen aus dem Bezirk Linz-Land, der im März 2016 mit heftigen Unterleibsschmerzen von der Rettung in das Krankenhaus eingeliefert worden war. Einen Tag später starb er - ausgelöst durch einen Zwölffingerdarm-Durchbruch. Wäre dieser möglichst schnell chirurgisch versorgt worden, hätte der Patient gute Überlebenschancen gehabt, stellte der Richter unter Berufung auf Sachverständigengutachten fest.

„Fahrlässige Tötung durch Unterlassung“

Er sprach die Ärztin wegen des Vergehens der fahrlässigen Tötung durch Unterlassung schuldig. Nachdem schon bei der Verhandlung in der vergangenen Woche die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtet hatte, nahm nun auch die Verteidigung das Urteil an.

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