Zeltfestunglück: Verfahren eingestellt

Das Verfahren gegen vier Personen nach dem Zeltfestunglück von St. Johann am Walde im August des Vorjahres, bei dem zwei Menschen starben, ist eingestellt worden. Das teilte die Staatsanwaltschaft Ried am Mittwoch mit.

Am 18. August 2017 hatte eine Sturmböe in der Ortschaft Frauschereck in der Gemeinde St. Johann am Walde ein Festzelt zum Einsturz gebracht, in dem sich zu diesem Zeitpunkt 650 Besucher befanden. Zwei Menschen wurden durch die einstürzenden Gerüstteile getötet, 28 schwer, 87 weitere leicht verletzt.

Zusammengestürztes Zelt Luftaufnahme

foto-scharinger.at

Alle Ermittlungen eingestellt

Ermittelt worden war gegen Verantwortliche des Zeltverleihers, gegen den Feuerwehrkommandant, weil die Feuerwehr Festveranstalter war und gegen den Bürgermeister von St. Johann. Alle Verfahren sind jetzt eingestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Ried Mittwochvormittag mit. Allerdings wurden die Opfer und die Angehörigen der beiden Toten noch nicht verständigt - sie haben noch die Möglichkeit, einen Antrag auf Fortführung des Verfahrens zu stellen.

Monatelange Untersuchungen

Monatelang wurde ermittelt, Akten durchgearbeitet, die Beschuldigten vernommen, Gutachten - vor allem über den Zustand und die Statik des Zelts und die Wettervorhersagen - eingeholt und Zeugen befragt. Letztendlich kam die Staatsanwaltschaft aber zu folgenden Erkenntnissen, wie Alois Ebner, Sprecher der Rieder Behörde, ausführt: Die Veranstaltung sei ordnungsgemäß bei der Gemeinde angezeigt worden und unter sicherheitsrelevanten Auflagen auch bewilligt worden. Diese Auflagen seien vom Veranstalter auch eingehalten worden. Dass das Zelt ab Windspitzen von 100 km/h geräumt werden muss, darauf hat der Zeltverleiher den Veranstalter, die Feuerwehr Frauschereck, hingewiesen. Mängel am Zelt oder beim Aufbau wurden nicht festgestellt.

Tote bei Zeltfest

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„Windspitzen setzten unvermittelt ein“

Die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik bestätigte dann auch, dass die Windspitzen bis zu 180 km/h am Unglücksabend plötzlich und unvermittelt eingesetzt hätten. Ein Evakuierungsplan bestand zwar und wurde vor der Veranstaltung durchbesprochen. Auch hat sich der Feuerwehrkommandant laufend und mehrmals bis kurz vor dem Unglück über die Wetterentwicklung nachweislich informieren lassen. Auch Wetterbeobachter wurden abgestellt.

Zeltfest Unglück

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Bis 25 Minuten vor Sturmböen keine Warnung

Fakt ist: Bis 25 Minuten vor dem Auftreten der Sturmböen gab es bei keinem der gängigen Wetterdienste entsprechende Sturmwarnungen. Darum wurde das Verfahren gegen vier Personen jetzt eingestellt.

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