Automaten müssen zurückgegeben werden

In Oberösterreich müssen die Behörden 17 beschlagnahmte Glücksspielautomaten zurückgeben. 35 weitere sollen folgen. Die Betreiber hatten sich gegen die Razzien beschwert und vom Landesverwaltungsgericht recht bekommen.

Eigentlich ist Automatenzocken in Oberösterreich verboten, die Rechtslage ist aber nach wie vor nicht ganz klar. Das Finanzministerium hat gegen die Aufhebung der Beschlagnahmungen bereits Rechtsmittel beim Höchstgericht eingelegt. Das Revisionsverfahren sei bereits im Laufen, sagte der Sprecher gegenüber dem ORF Oberösterreich.

„Unionsrechtswidrigkeit“

„Die Beschlagnahmen wurden wegen Unionsrechtswidrigkeit aufgehoben“, sagte Fabian Maschke, Anwalt der betroffenen Betreiber, zur APA. 17 Geräte wurden vergangene Woche retourniert, bei 35 weiteren Terminals wurde der Antrag auf Ausfolgung gestellt. 20 davon müssen laut einem Behördenbescheid morgen, Freitag, zurückgegeben werden, die restlichen innerhalb der kommenden zwei Wochen, so der Anwalt.

Glücksspielgesetz in Österreich EU-rechtswidrig

Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) war kurz gefasst der Meinung, dass das ganze Glücksspielgesetz (GSpG) in Österreich EU-rechtswidrig sei. Deswegen könnten Betreiber von Glücksspielautomaten nicht bestraft werden. Ob sie die beschlagnahmten Automaten wieder aufstellen, wisse er nicht, so Maschke. Ob das legal wäre, hänge von der Rechtsmeinung ab. Folge man dem Landesverwaltungsgericht, könnten die Betreiber weiterzocken, da das Gesetz, das dies verbietet, nicht mit EU-Recht konform sei.

Bundesländer können selbst entscheiden

Das Automatenglücksspiel ist im Glücksspielgesetz geregelt, jedoch kann jedes Bundesland selbst entscheiden, ob es die einarmigen Banditen zulässt oder nicht. Oberösterreich hat es nicht erlaubt, jedoch gilt das Bundesland seit Jahren als Hochburg illegaler Automaten. Das zeigt sich auch in der Glücksspielstatistik der Finanzpolizei: 2017 gab es in Oberösterreich die meisten, nämlich 304, Razzien in Spielstätten.

Das Finanzministerium kann gegen die nunmehrige Aufhebung der Beschlagnahmen noch Rechtsmittel beim Höchstgericht einlegen. „Wenn das BMF recht bekommt, würde die Beschlagnahme aber nicht mehr aufleben“, so Maschke.

1.500 Geräte beschlagnahmte Geräte in Halle in Wels

Die Betreiber, die jetzt ihre Automaten zurückbekommen, hoffen, dass sie sich nun auch die Strafverfahren vom Hals schaffen. Maschke ist zuversichtlich. Bei der Beschlagnahme werde überprüft, ob der Verdacht des Verstoßes gegen das Glücksspielgesetz gerechtfertigt war, im Strafverfahren gehe es dann um den Verstoß selbst. „Wenn nicht einmal der Verdacht bestätigt wurde, kann niemals im Strafverfahren ein Verstoß nachgewiesen werden“, so der Anwalt.

Die beschlagnahmten Automaten werden von der Polizei in einer Halle in Wels gelagert. Maschke schätzt, dass dort rund 1.500 Geräte aus dem ganzen Bundesland stehen.

Jahrelanger Rechtsstreit

Das Glücksspielgesetz beschäftigte jahrelang die Gerichte, sogar beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) war das Regelwerk mehrmals gelandet. In der Zwischenzeit sind aber die österreichischen Höchstgerichte Verfassungsgerichtshof (VfGH), Verwaltungsgerichtshof (VwGH) sowie Oberster Gerichtshof (OGH) der Meinung, dass das Glücksspielmonopol mit EU-Recht konform sei. Einzelne Gerichte wie das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich scheren aber immer wieder aus, sie halten das GSpG nach wie vor für unionsrechtswidrig.