Urteile im Prozess um verschmutztes Trinkwasser

Der Prozess um verschmutztes Leitungswasser in Ohlsdorf (Bezirk Gmunden) ist am Donnerstag in Wels ins Finale gegangen. Am Nachmittag endete der Prozess mit zwei Schuldsprüchen und einem Freispruch.

Ein Mitarbeiter einer Entsorgungsfirma wurde zu sechs Monaten bedingt und einer unbedingten Geldstrafe von 15.300 Euro sowie ein Mitarbeiter einer Deponie zu drei Monaten bedingt und 3.600 Euro unbedingt verurteilt. Ein weiterer Deponiemitarbeiter wurde freigesprochen.

„Fahrlässiges Behandeln von Abfällen“

Die Schuldsprüche erfolgten wegen des fahrlässigen Verbringens bzw. Behandelns von Abfällen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Gegen die betroffenen Firmen wird ein eigenes Verfahren geführt. Dem Land Oberösterreich sowie Gemeinden wurden als Privatbeteiligte Beträge in insgesamt mittlerer sechsstelliger Höhe zugesprochen. Die Strafen seien aus general- und spezialpräventiven Gründen vergleichsweise hoch, so der Richter, der bei den Verurteilten bis zum Schluss die Einsicht in dem von der Größe her „nicht alltäglichen Fall“ vermisste.

Anrainer bemerkten „modrigen Geschmack“

Ins Rollen geriet der Fall, als sich Anfang des Jahres 2014 etliche Bewohner von Ohlsdorf über einen modrigen Geschmack und Geruch ihres Trinkwassers beschwerten. Bei der Ursachenforschung stellten die Behörden im Grundwasser eine chemische Verbindung in Kleinstspuren und unter der herkömmlichen Nachweisgrenze fest, die auf Pestizide hinwies. In Verdacht geriet eine Baurestmassen-Deponie an der Traun. Dort wurde die chemische Verbindung ebenfalls gefunden.

Angeklagte bekannten sich nicht schuldig

Angeklagt waren zwei Mitarbeiter der Deponie sowie einer des Entsorgungsunternehmens, das die Abfälle geliefert haben soll. Die drei bekannten sich nicht schuldig. Konkret wirft die Staatsanwaltschaft dem Mitarbeiter des Entsorgungsbetriebes vor, veranlasst zu haben, dass Abfälle aus einer Pflanzenschutzmittelproduktion in die Deponie gebracht werden. Zwei Mitarbeiter des Deponiebetreibers stehen unter Verdacht, eine ausreichende Überwachung der gelieferten Abfälle unterlassen zu haben. Dadurch sei eine andauernde Verschlechterung des Bodens und des Grundwassers verursacht worden.

Landesgericht Wels

Christian Reiter

„Probennahme keineswegs lege artis“

Am Donnerstag war der technisch-chemische Sachverständige Jürgen Maier am Wort. Er erklärte, dass die Probennahme bei den angelieferten Sedimentschlämmen „keineswegs lege artis war“. Das Material sei nicht in einem eigens dafür vorgesehenen Zwischenlager untersucht, sondern zunächst in der Sickergrube abgelagert und erst dort beprobt worden. Zu diesem Zeitpunkt sei aber der wässrige Anteil schon versickert gewesen.

Experten gehen davon aus, dass die Beeinträchtigung der Traun mit belastetem Oberflächenwasser mindestens über einen Zeitraum von elf Monaten erfolgte, vermutlich sogar länger. Die Kosten, die für die Beseitigung der Schäden aufgewendet wurden, sollen rund drei Mio. Euro betragen - etwa 1,27 Mio. von Gemeinden bzw. dem Land, 1,8 Mio. vom Deponiebetreiber.

Unternehmen bekommen eigenes Verfahren

Dem Land Oberösterreich wurden als Privatbeteiligter 292.000 Euro zugesprochen, weitere Privatbeteiligte, darunter vor allem Gemeinden, erhielten insgesamt rund 148.000 Euro zugesprochen. Die beiden Unternehmen, die vorübergehend in das Verfahren einbezogen worden waren, bekommen nun doch ein eigenes Verfahren. Eines davon - der Deponiebetreiber - hatte sich ebenfalls als Privatbeteiligter angeschlossen, wurde aber auf den Zivilrechtsweg verwiesen.